Mit der Änderung des Hamburgischen Abwassergesetzes (HmbAbwG) vom 29. Mai 1996 wurde die Zertifizierungspflicht für Fachbetriebe eingeführt, die Grundstücksentwässerungsanlagen herstellen, ändern oder abbrechen wollen.
Diese Vorhaben dürfen nur von anerkannten Fachbetrieben, nach 13b HmbAbwG, ausgeführt werden. Dieses gilt nicht für Grundstücksentwässerungsanlagen - mit Ausnahme der Grundleitungen und Abwasserbehandlungsanlagen - innerhalb von Gebäuden und die Einrichtungen zur Niederschlagswasserableitung in und an Gebäuden (s. § 13 Abs. 3 HmbAbwG).
Die Zertifizierung für die Herstellung, Änderung oder den Abbruch von Grundstücksentwässerungsanlagen erfolgt für einen oder mehrere der nachstehenden Ausführungsbereiche:
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden ohne Abwasserbehandlungsanlagen mit Ausnahme von Sand- und Schlammfängen einschließlich der Prüfung auf Dichtheit.
Bemerkung: Der Ausführungsbereich 1 beinhaltet die Ausführungsbereiche 2 und 7.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb von Gebäuden für die Ableitung von Niederschlagswasser.
Grabenlose Errichtung und Sanierung von Grundleitungen einschließlich der Schächte.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Abscheideranlagen.
Errichten, Ändern und Abbrechen von Kleinkläranlagen.
Errichten, Ändern und Abbrechen von sonstigen Abwasserbehandlungsanlagen.
Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen außerhalb und unterhalb von Gebäuden auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit.
Mit der Aufteilung in verschiedene Ausführungsbereiche wurde den Fachbetrieben die Möglichkeit eröffnet, sich nur diejenigen zertifizieren zu lassen, in denen sie auch tätig sind. Ist ein Fachbetrieb für bestimmte Ausführungsbereiche zertifiziert, darf er auch nur die damit verbundenen Arbeiten ausführen.
Um zertifiziert zu werden, muss der Fachbetrieb einen Antrag bei einer der zugelassenen Zertifizierungsorganisationen stellen. Die Behörde selbst erteilt keine Zertifikate. Auskünfte über die Voraussetzungen zur Zertifizierung und zu den damit verbundenen Kosten erteilen die Zertifizierungsorganisationen.
Zertifizierungsorganisationen
Von der Behörde für Umwelt und Energie wurden folgende Zertifizierungsorganisationen für die Zertifizierung von Fachbetrieben zugelassen
Dichtheitsprüfungen von Grundstücksentwässerungsanlagen
Nach § 17b Hamburgisches Abwassergesetz müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücksentwässerungsanlagen diese vor der Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme und in regelmäßigen Zeiträumen von einem anerkannten Fachbetrieb überprüfen lassen und die Dichtheit nachweisen.
Ein hierfür anerkannter Fachbetrieb ist der Betrieb, der von einer zugelassenen Zertifizierungsorganisation mindestens für den Ausführungsbereich 1 oder 7 zertifiziert wurde. Dichtheitsnachweise für neue Anlagen oder Anlagenteile sind der Behörde für Umwelt und Energie unaufgefordert von den Grundstückseigentümerinnen / Grundstückseigentümern, Bauherrn zuzusenden.
Behörde für Umwelt und Energie,
Wasser, Abwasser und Geologie,
Abwasserwirtschaft -W 21-,
Neuenfelder Straße 19,
21109 Hamburg
Ansprechpartner:
Astrid Holst
Tel.: 040/ 4 28 40 - 41 25
E-Mail: astrid.holst@bukea.hamburg.de
Manuel Hübner
Tel.: 040/ 4 28 40 - 52 50
E-Mail: manuel.huebner@bukea.hamburg.de