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Rechtsgrundlage

Hamburger Badegewässer – Rechtliche Grundlagen

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Badegewässerrichtlinie und Hamburgische Badegewässerverordnung

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Die EG-Badegewässerrichtlinie (2006/7/ EG vom 15. Februar 2006) gibt die Anforderungen an die Überwachung und Einstufung der Qualität von Badegewässern, die Bewirtschaftung hinsichtlich der Qualität der Badegewässer sowie die Information der Öffentlichkeit über die Badegewässerqualität vor.

Zur rechtlichen Umsetzung dieser EG-Richtlinie hat die Stadt Hamburg am 8. März 2008 die "Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer" erlassen. In dieser Verordnung sind insbesondere die Qualitätskriterien und Grenzwerte festgelegt, die während der Badesaison regelmäßig überwacht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dem Beitrag Untersuchungsumfang.

Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse sind auf den Seiten der einzelnen Badestellen aufgeführt. Die Qualität der Badegewässer ist auf Grundlage der bakteriologischen Untersuchungen der letzten vier Jahre (2020 bis 2023) für jedes Badegewässer eingestuft. Nährstoffbedingte Belastungen, wie die Massenentwicklung von Blaualgen (Cyanobakterien), werden mit dieser Einstufung nicht berücksichtigt. Die Qualitätseinstufung basiert auf folgender Einteilung:

Binnengewässer

Parameter

 Ausgezeichnete Qualität

 Gute Qualität

Ausreichende Qualität

Ausgezeichnete Badegewässerqualität, 3 Sterne
http://ec.europa.eu
Gute Badegewässerqualität, 2 Sterne
http://ec.europa.eu
Ausreichende Badegewässerqualität, 1 Stern
http://ec.europa.eu
Intestinale
Enterokokken
(KBE/100 ml)

≤ 200 *

≤ 400 *

≤ 330 **

Escherichia coli
(KBE/100 ml)

≤ 500 *

≤ 1000 *

≤ 900 **

Küstengewässer und Übergangsgewässer

Parameter

 Ausgezeichnete Qualität

 Gute Qualität

Ausreichende Qualität

Ausgezeichnete Badegewässerqualität, 3 Sterne
http://ec.europa.eu
Gute Badegewässerqualität, 2 Sterne
http://ec.europa.eu
Ausreichende Badegewässerqualität, 1 Stern
http://ec.europa.eu
Intestinale
Enterokokken
(KBE/100 ml)

≤ 100 *

≤ 200 *

≤ 185 **

Escherichia coli
(KBE/100 ml)

≤ 250 *

≤ 500 *

≤ 500 **

 
*   Auf der Grundlage einer 95-Perzentil-Bewertung.
 ** Auf der Grundlage einer 90-Perzentil-Bewertung.

Die Untersuchungsergebnisse der Badegewässer sind gegenüber der  EU-Kommission berichtspflichtig und werden jährlich von dort abgefordert. Die Einstufung aller in der EU ausgewiesenen  Badegewässer sind auf der Seite der European Environment Agency (EEA) veröffentlicht. Die in Hamburg ausgewiesenen Badegewässer werden jährlich im Internet sowie im Amtlichen Anzeiger bekannt gegeben. Für das Jahr 2024 hat Hamburg 14 Badegewässer mit 17 Badestellen ausgewiesen.

Die Badestelle Nord des Eichbaumsees bleibt weiterhin gesperrt.

Die Badestelle Ost des Eichbaumsees wird im Jahr 2024 zum Baden freigegeben, wenn die Blaualgensituation es zulässt. Das Bezirksamt Bergedorf und die Umweltbehörde führen einen Testbetrieb durch um zu erproben, wie kontrollierbar das Risiko ist. Die Badestelle Ost soll hierfür zwischen Mai und September wöchentlich auf Blaualgen untersucht werden.

Das Sommerbad Altengamme ist aktuell noch geschlossen. Eine Öffnung nach Sanierung wird im Sommer 2024 angestrebt.

Vorschläge und Bemerkungen zu Badegewässern können an folgende Email-Adresse gerichtet werden:
Badegewaesser@bukea.hamburg.de

1.

Öjendorfer See (Badestelle Süd)

10.05. bis 31.08.2024

2.

Öjendorfer See (Badestelle Nord)

10.05. bis 31.08.2024

3.

Hamburger Insel Neuwerk (Anlegesteg)

14.06. bis 16.09.2024

4.

Naturbad Stadtparksee   

24.06. bis September

5.

Naturbad Kiwittsmoor  

01.05. bis 01.10.2024

6.

Sommerbad Farmsen

15.05. bis 18.09.2024

7.

Sommerbad Ostende 

17.05. bis 08.09.2024

8.

Sommerbad Volksdorf

01.06. bis 31.08.2024

9.

Sommerbad Duvenstedt 

01.06. bis 31.08.2024

10.

Sommerbad Altengamme)

ab 18.07.2024

11.

Allermöher See (Nordspitze)

10.05. bis 16.09.2024

12.

Boberger See (Sandstrand)

10.05. bis 16.09.2024

13.

Hohendeicher See (Badeplatz Süd)

10.05. bis 16.09.2024

14.

Hohendeicher See (Badeplatz West)

10.05. bis 16.09.2024

15.

See "Hinterm Horn" (Sandstrand)

10.05. bis 16.09.2024

16.

Eichbaumsee (Badeplatz Nord)

gesperrt

17.

Eichbaumsee (Badeplatz Ost)

24.05. bis 16.09.2024

Download

Rund um Hamburgs Badegewässer, Flyer, 2019

PDF herunterladen [PDF, 1,6 MB]

Hamburger Verordnung über die Badegewässer vom 26.02.2008

PDF herunterladen [PDF, 238,1 KB]

EG-Richtlinie Badegewässer vom 15. Februar 2006

PDF herunterladen [PDF, 415,3 KB]

Fragen und Antworten zur EG-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG

PDF herunterladen [PDF, 89,0 KB]

Bitte beachten Sie

BUKEA
Badegewässer

Sicherheitstipps

Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Dies bedeutet, dass auch an den ausgewiesenen Badestellen bestimmte Gefahrenmomente bestehen. Das Baden hier erfordert ein höheres Risikobewusstsein und mehr Eigenverantwortung.

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Entsorgung des Poolwassers

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Kontakt

Frau Jarosch

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft