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Badegewässer

Überwachung der Wasserqualität

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Während der Badesaison werden die Hamburger Badegewässer im Regelfall alle drei Wochen untersucht. Hierzu werden von den Bezirksämtern an den Badestellen Wasserproben entnommen. Zuständig ist jeweils der Bezirk, in dem sich das Badegewässer befindet.

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BUKEA/Wasserwirtschaft

Wasserproben

Die Wasserproben werden im Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) analysiert und die Untersuchungsergebnisse werden dem Bezirksamt und der BUKEA übermittelt. Das Bezirksamt entscheidet über ein gegebenenfalls erforderliches Badeverbot. Die BUKEA veröffentlicht die Analyseergebnisse im Internet.

Für eine gleichmäßige Auslastung des Labors werden nicht alle Badegewässer gleichzeitig beprobt, sondern jede Woche wird ein Teil der Hamburger Badegewässer untersucht.

Untersuchungsumfang

Die Hamburger Badegewässerverordnung legt fest, dass die Badegewässer auf die Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli untersucht werden müssen. Diese sind in der normalen Darmflora von Warmblütern (zum Beispiel Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) zu finden und dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eventuelle gesundheitliche Risiken durch Belastungen im Gewässer. Bei der Probenahme am Gewässer werden vor Ort die Parameter Sichttiefe, pH-Wert und Temperatur gemessen. Bei Bedarf werden die Wasserproben auch auf chemische Parameter, Cyanobakterien (Blaualgen), Zerkarien oder sonstige Einflüsse untersucht.

Informationen zu Zerkarien finden Sie in dem Beitrag Zerkarien.

Massenhaftes Auftreten von Blaualgen kann besonders die Gesundheit von Kleinkindern gefährden. So können nach dem Kontakt mit Blaualgen zum Beispiel Hautausschlag, Übelkeit, Erbrechen oder gerötete Augen bis hin zur Bindehautentzündung auftreten. Ursache hierfür sind von den Blaualgen gebildete Wirkstoffe, die so genannten Cyanotoxine.

Nachuntersuchung

Wird an einer Badestelle eine Überschreitung des Grenzwertes für Escherichia coli (1.800 KBE/100 ml) oder für Intestinale Enterokokken (700 KBE/100 ml) festgestellt, erfolgt unverzüglich eine erneute Beprobung der Badestelle (Nachuntersuchung).

Badeverbot

Wird bei einer Nachuntersuchung die Überschreitung eines Grenzwertes bestätigt, muss das zuständige Bezirksamt ein Badeverbot für die Badestelle verhängen. Das Badeverbot bleibt bestehen, bis durch weitere Untersuchungen eine Besserung der Situation nachgewiesen wird.

Auch wenn die Gesundheit der Badenden aus anderen Gründen gefährdet ist, wird ein Badeverbot ausgesprochen. Beispielsweise würde das massive Auftreten von Blaualgen zur Sperrung einer Badestelle führen.

Ein Badeverbot wird am Gewässer durch entsprechende Schilder kenntlich gemacht und im Internet bekannt gegeben.

Download

Hamburger Verordnung über die Badegewässer vom 26.02.2008

PDF herunterladen [PDF, 238,1 KB]

EG-Richtlinie Badegewässer vom 15. Februar 2006

PDF herunterladen [PDF, 415,3 KB]

Bitte beachten Sie

BUKEA
Badegewässer

Sicherheitstipps

Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Dies bedeutet, dass auch an den ausgewiesenen Badestellen bestimmte Gefahrenmomente bestehen. Das Baden hier erfordert ein höheres Risikobewusstsein und mehr Eigenverantwortung.

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mehrsprachig

Baderegeln

Die DLRG hat die Baderegeln in vielen Sprachen veröffentlicht. Die Kenntnis der Baderegeln kann Leben retten!

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Frauke Koch
Nach dem Badespaß

Entsorgung des Poolwassers

Hinweise für die umweltgerechte Entsorgung von behandeltem Wasser aus Quick-Pools

Kontakt

Frau Jarosch

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft