Badegewässer

Wo darf gebadet werden?

Das Baden in den Gewässern Hamburgs fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch. Dies bedeutet, es darf überall dort gebadet werden, wo es nicht unzulässig ist.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Hinweisschild: Baden verboten (Standort Moorwerder)
BUKEA/Wasserwirtschaft

Unzulässig ist das Baden

  • In Gebieten, wo es ausdrücklich verboten ist. Dies gilt zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder im Fahrwasser von Schiffsverkehr.
  • Dort, wo Rechte und Befugnisse anderer Personen oder Institutionen betroffen sind. Dies gilt zum Beispiel bei verpachteten Gewässern oder bei Surf- und Segelnutzung.
  • Dort, wo dadurch Eigentümer- oder Anliegergebrauch beeinträchtigt wird. Dies gilt zum Beispiel an Anlegern, bei Hafen- und Kaianlagen.

Dieser Gemeingebrauch ist im Hamburgischen Wassergesetz durch den § 9 und im Wasserhaushaltsgesetz durch den § 25 beschrieben.

Hinweisschild: Gefährliche Strömung (Standort Finkenried)
BUKEA

Das Baden in naturnahen Gewässern erfolgt auf eigene Gefahr. Alle Badenden müssen zu ihrer eigenen Sicherheit die Risiken selber richtig einschätzen.

Es sind nicht überall Verbotsschilder oder Gefahrenhinweisschilder aufgestellt!

Gefahren gehen insbesondere von Schleusen, Hafenanlagen, Schiffsanlegern, Buhnen und vom Schiffsverkehr aus. In diesen Bereichen ist das Baden nicht erlaubt. Auch starke Strömungen sowie verschlickte oder verunreinigte Gewässer gefährden Badende in besonderem Maße. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Internetbeiträgen "Baden in der Elbe? Besser nicht!" und "Sicherheitstipps für das Baden in naturnahen Gewässern".    

Besonders zu empfehlen ist das Baden in Hamburgs ausgewiesenen Badegewässern.

Rechtliche Grundlagen

Wasserhaushaltsgesetz - WHG

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz)

Hamburgisches Wassergesetz - HWaG

Hamburgisches Wassergesetz (HWaG) in der Fassung vom 29. März 2005

Karte der Hamburger Badegewässer

Bitte beachten Sie

Oejendorfer See, Badestelle Süd
BUKEA

Badegewässer Sicherheitstipps

Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Dies bedeutet, dass auch an den ausgewiesenen Badestellen bestimmte Gefahrenmomente bestehen. Das Baden hier erfordert ein höheres Risikobewusstsein und mehr Eigenverantwortung.

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Die DLRG hat die Baderegeln in vielen Sprachen veröffentlicht. Die Kenntnis der Baderegeln kann Leben retten!

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Im Sand verborgene Grillkohle kann Kinder erheblich verletzt.

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Hautausschlag Zerkarien und Badedermatitis

Zerkarien sind die Larven von kleinen Saugwürmern. Zerkarien verursachen die sogenannte Badedermatitis, die sich als unangenehm juckender, aber in der Regel ungefährlicher Hautausschlag bemerkbar macht.

Quick-Pool im Garten
Frauke Koch

Nach dem Badespaß Entsorgung des Poolwassers

Hinweise für die umweltgerechte Entsorgung von behandeltem Wasser aus Quick-Pools

Kontakt

Frau Jarosch

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft