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Genehmigungspflichtige Gewässernutzungen im Alsterrevier

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Alle über den Gemeingebrauch hinausgehende Gewässernutzungen, somit Sondernutzungen der Gewässer, müssen vorab wasserrechtlich beziehungsweise schifffahrtsverkehrlich geregelt werden.

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Die Gewässernutzungen können befristet oder zeitlich unbegrenzt sein; falls die geplante Gewässernutzung wasserwirtschaftlich nicht verträglich ist oder die Fauna und Flora ernstlich beeinträchtigen würde, kann der Antrag abgelehnt werden.

Die wasserrechtlichen Genehmigungen für Bauwerke und Anlagen (beispielsweise Steg oder Uferbefestigung) werden zumeist auf Widerruf ausgestellt und sind deshalb unbefristet.

Schifffahrtspolizeiliche Erlaubnisse beispielsweise für Regatten, Baustelleneinrichtungen (Liegeplätze für Schuten und Pontonanlagen, Gerüste oder anderes) oder Fahrerlaubnisse werden zumeist zeitlich begrenzt erteilt, da die Einflüsse auf den Schiffs- und Bootsverkehr nicht von Dauer sind.

Veränderungen des Wasserstandes bis hin zu einem Leerlauf von Gewässern können im Rahmen der geltenden Stauerlaubnis vorgenommen werden, sofern die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen und die Witterung es erlauben. Die Zuständigkeit der Wasser- und Schifffahrtsverkehrsbehörde W 13 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft umfasst hierfür zwei unterschiedliche, teilweise übereinanderliegende Gewässerbereiche im Alsterrevier, für die diese Regelungen getroffen werden können.

Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier
BSU Wasserwirtschaft, Hamburg

Karte
Schiffbare Gewässer im Alsterrevier und Senatsgewässer

Antrag

Für die Sondernutzungen der Alstergewässer im beschriebenen Umfang finden Sie nachfolgend spezialisierte Antragsformulare, die Ihnen die Antragstellung erleichtern sollen. Bitte verwenden Sie das jeweils passende Antragsformular.

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail oder über den Postweg an die unten angegebene Adresse.

Antragsformulare:

Wilhelm Mähl
Bauwerke und Anlagen

Errichten oder Verändern von Anlagen wie Brücken, Stegen, Bootshäusern, Wohnschiffen oder Uferbefestigungenen

Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 15 des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG) vom 20.06.1960 bzw. § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 23.09.1989 in der jeweils gültigen Fassung

Wilhelm Mähl
Wassersport/Regatten

Antrag auf Genehmigung zur Durchführung von Veranstaltungen

Auf Grundlage des § 57 Abs. 1 Ziffer 6 der Seeschiffahrtstraßenordnung

Wilhelm Mähl
Wasserstandshaltung

Befristete Erlaubnis für eine Wasserstandshaltung der Alstergewässer unterhalb der Fuhlsbüttler Schleuse

Antrag auf Erteilung einer befristeten Erlaubnis für eine Wasserstandshaltung der Alstergewässer unterhalb der Fuhlsbüttler Schleuse

Kontakt

Wasserbehörde Senatsgewässer und Schifffahrtsverkehrsbehörde Alster

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft