Schiffbares Alsterrevier
Das schiffbare Alsterrevier ist ein Sondernutzungsrevier, das dem wassersportlichen Freizeitvergnügen und der Erholung dienen soll. Der Schiffsverkehr bleibt deswegen überwiegend den Booten zum Segeln, Rudern und Paddeln vorbehalten. Für den Einsatz von Motoren als Antrieb ist eine gesonderte Fahrerlaubnis erforderlich. Sie wird nur in begründeten Ausnahmefällen erteilt.
Bestimmte Bereiche des schiffbaren Alsterrevieres dürfen auch mit der Fahrerlaubnis nicht befahren werden. Dies ist nur mit einer zusätzlichen Ausnahmegenehmigung zulässig. Die betreffenden Bereiche sind in der Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier gekennzeichnet.
Fahrerlaubnis
Für eine Fahrerlaubnis müssen sowohl der Verwendungszweck als auch die technische Ausstattung des Bootes bestimmten Anforderungen und Kriterien entsprechen. Die Bedingungen sind in der Alsterschifffahrtsverordnung detailliert beschrieben. Im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 13. Januar 2006 werden zusätzlich die anfallenden Gebühren genannt.
Erlaubnisse werden restriktiv erteilt. Eine Erlaubnis kann den Fahrbetrieb auf bestimmte Zeiten und das Fahrtgebiet auf einzelne Gewässerabschnitte beschränken und ist an Auflagen und weitere Bedingungen geknüpft.
Antrag
Sofern die in der Alsterschifffahrtsverordnung beschriebenen Bedingungen gegeben sind, kann eine Fahrerlaubnis beantragt werden. Bitte verwenden Sie das entsprechende Antragsformular, je nachdem, ob Sie eine Einzel- oder Überführungsfahrt (zum Beispiel in ein Winterlager) vornehmen möchten oder mit einer sogenannten Jahreserlaubnis das Alsterrevier befahren möchten. Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte per Fax oder über den Postweg an die Schifffahrtsverkehrsbehörde.