Gewässernutzungen im Alsterrevier
Die Alster, ihre Kanäle und Fleete sind ein beliebtes und vielgenutztes Erlebnis- und Naturparadies. Zum Schutz von Hamburgs schönen Wasserwegen geht es nicht ohne ein paar Regeln und Informationen.
Unterwegs auf Wasserstraßen
Sportlerinnen und Sportler in Kanus, Booten und auf Boards sollten beachten: Auf Wasser fährt es sich anders als auf festem Boden. Bremswege und Manöver sind anders als bei Fahrrad und Auto. Sie werden u. a. entscheidend von der Witterung, Wind, Strömung und Wellengang beeinflusst. Deshalb erst einmal mit dem Verhalten des Sportgerätes auf dem Wasser vertraut machen! Und natürlich mit den Regeln, die auf der Alster und ihren Kanälen gelten.
Was heißt Gemeingebrauch?
Die Alster ist für Alle da. Viele Nutzungen gehören zum Gemeingebrauch eines Gewässers, d.h. sie benötigen daher keine Genehmigung. So kann jede und jeder ohne behördliche Erlaubnis Segeln, Paddeln oder Rudern. Sondernutzungen im Alsterrevier, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, dürfen jedoch nur mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde oder Schifffahrtsverkehrsbehörde durchgeführt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Durchführung von Regatten oder anderen Veranstaltungen auf dem Wasser oder das Fahren mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen. Alle Nutzungen, die andere Nutzungsmöglichkeiten einschränken, die Qualität des Gewässers beeinflussen, die Fauna und Flora stören oder die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen könnten, erfordern eine Einzelfallprüfung. Eine behördliche Zustimmung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen.
Ziel der Regelungen ist es, die Alster als Naherholungsgebiet zu erhalten und die Möglichkeiten für die wassersportliche Freizeitgestaltung dauerhaft zu sichern.
Kontakte
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Wasser- und Schifffahrtsverkehrsbehörde W 13
Funktionspostfach: Wasserbehoerde-Senatsgewaesser@bukea.hamburg.de
Wasserschutzpolizeikommissariat 2 für Notfälle auf dem Wasser:
Außenstelle Alster: 040 / 4286-65255
oder Einsatzzentrale: 040 / 42 86-6 52 10
Rufbereitschaft der BUKEA bei Umweltschadensfällen
040 / 4 28 40-2300