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Juwel in Hamburgs Innenstadt

Gewässernutzungen im Alsterrevier

Die Alster, ihre Kanäle und Fleete sind ein beliebtes und vielgenutztes Erlebnis- und Naturparadies. Zum Schutz von Hamburgs schönen Wasserwegen geht es nicht ohne ein paar Regeln und Informationen.

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Müll fischen und Kajak paddeln

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Achten Sie bitte bei Ihren Touren auf dem Wasser auf genügend Abstand zu Tieren und Pflanzen.

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Mangelnde Wasserqualität, Müll im Wasser und Bootsverkehr sind Risiken beim Baden in der Alster.

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Fahrerlaubnisse

Eine gesonderte Fahrerlaubnis ist nötig, wenn man das Alsterrevier mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen befahren möchte.

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Antragsfromulare für Sondernutzungen der Alster

Genehmigungs­pflichtige Ge­wässer­nutzungen, beispielsweise Anlagen, Regatten oder Baustelleneinrichtungen.

Urheber Wayhome Studio | AdobeStock.com / Polizei Hamburg

#AlsterFürAlle

Infos für ein unfallfreies Miteinander.

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Alsterboot-Angelkarte

Alle Karten für 2024 sind vergeben. Das Online-Verfahren für das Jahr 2025 startet am 1. Januar 2025.

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Ein seltenes Highlight: In besonders kalten Wintern friert die Alster zu.

Dr. René Schwartz
Was kann ich tun?

Fischsterben

Sie haben tote Fische oder Verunreinigungen im Gewässer gesehen? Bitte wenden Sie sich an die Ansprechpersonen aus diesem Merkblatt. (PDF, 70,7 KB)

Sportlerinnen und Sportler in Kanus, Booten und auf Boards sollten beachten: Auf Wasser fährt es sich anders als auf festem Boden. Bremswege und Manöver sind anders als bei Fahrrad und Auto. Sie werden u. a. entscheidend von der Witterung, Wind, Strömung und Wellengang beeinflusst. Deshalb erst einmal mit dem Verhalten des Sportgerätes auf dem Wasser vertraut machen! Und natürlich mit den Regeln, die auf der Alster und ihren Kanälen gelten.

Die Alster ist für Alle da. Viele Nutzungen gehören zum Gemeingebrauch eines Gewässers, d.h. sie benötigen daher keine Genehmigung. So kann jede und jeder ohne behördliche Erlaubnis Segeln, Paddeln oder Rudern. Sondernutzungen im Alsterrevier, die über den Gemeingebrauch hinausgehen, dürfen jedoch nur mit Genehmigung der zuständigen Wasserbehörde oder Schifffahrtsverkehrsbehörde durchgeführt werden. Dies betrifft zum Beispiel die Durchführung von Regatten oder anderen Veranstaltungen auf dem Wasser oder das Fahren mit maschinenangetriebenen Fahrzeugen. Alle Nutzungen, die andere Nutzungsmöglichkeiten einschränken, die Qualität des Gewässers beeinflussen, die Fauna und Flora stören oder die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen könnten, erfordern eine Einzelfallprüfung. Eine behördliche Zustimmung kann unter Auflagen und Bedingungen erfolgen.

Ziel der Regelungen ist es, die Alster als Naherholungsgebiet zu erhalten und die Möglichkeiten für die wassersportliche Freizeitgestaltung dauerhaft zu sichern.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

Wasser- und Schifffahrtsverkehrsbehörde W 13

Funktionspostfach: Wasserbehoerde-Senatsgewaesser@bukea.hamburg.de

Wasserschutzpolizeikommissariat 2 für Notfälle auf dem Wasser:

Außenstelle Alster: 040 / 4286-65255

oder Einsatzzentrale: 040 / 42 86-6 52 10

Rufbereitschaft der BUKEA bei Umweltschadensfällen

040 / 4 28 40-2300

Downloads

BSU Wasserwirtschaft, Hamburg
Karte

Schiffbare Gewässer im Alsterrevier und Senatsgewässer

Karte der schiffbaren Gewässer im Alsterrevier (hohe Auflösung)

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Flyer

Auf der Alster unterwegs

Regeln und Tipps für die Alster auf einen Blick - mit Übersichtskarte aller öffentlichen Anlegestellen.