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Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg

Die anspruchsvollen Ziele der EG-Wasserrahmenrichtlinie erfordern weiterhin die Umsetzung von Maßnahmen in und an den Hamburger Gewässern, um das ökologische Entwicklungspotenzial auszuschöpfen und den guten chemischen Zustand zu erreichen. Diese Aufgabe kann nur gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern, Fachleuten und Interessenvertretungen gelingen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Aktuell: Stellungnahme möglich bis 22. Juni 2025

Information und Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm sowie zu den „Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ zur Aufstellung des Bewirtschaftungsplans Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den vierten Bewirtschaftungszeitraum in der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Elbe

Zu den nachfolgend aufgeführten Dokumenten können vom 22. Dezember 2024 bis zum 22. Juni 2025 Stellungnahmen abgegeben werden:

Stellungnahmen können per E-Mail an die Geschäftsstelle der FGG Elbe (info@fgg-elbe.de)  oder an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (wasserrahmenrichtlinie@bukea.hamburg.de) gerichtet werden.

Außerdem können Sie Ihre Stellungnahme schriftlich an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft der Freien und Hansestadt Hamburg, Abteilung Wasserwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg richten oder dort nach vorheriger Terminvereinbarung zur Niederschrift bringen.

Terminvereinbarungen können unter der E-Mail-Adresse gewaesserschutz@bukea.hamburg.de oder der oben angegebenen Adresse erfolgen.

Bewirtschaftungszeiträume

Gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie ist ein Bewirtschaftungszeitraum jeweils auf sechs Jahre festgelegt. Für den ersten Bewirtschaftungszeitraum 2009 bis 2015 wurde ein Bewirtschaftungsplan mit Maßnahmenprogramm für die gesamte Flussgebietseinheit der Elbe erstellt. Für den zweiten (2016 bis 2021) und dritten (2022 bis 2027) Bewirtschaftungszeitraum erfolgte die Überprüfung und Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms.

Bewirtschaftungspläne

Die Umweltministerkonferenz hat der Aktualisierung des "Bewirtschaftungsplans mit Maßnahmenprogramm" für den dritten Bewirtschaftungszeitraum (2022 bis 2027) am 1. Dezember 2021 zugestimmt, so dass der dritte Bewirtschaftungszeitraum am 22. Dezember 2021 eingeleitet wurde. Die Aktualisierung des internationalen Bewirtschaftungsplans für die Flussgebietseinheit Elbe finden Sie auf den Internetseiten der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe, die Aktualisierung des nationalen Plans der Flussgebietsgemeinschaft Elbe finden Sie auf den Internetseiten der FGG Elbe, die Aktualisierung des Hamburger Beitrags finden Sie auf der Download-Seite. Im Anhang 2 des Hamburger Beitrags sind in den Wasserkörpersteckbriefen auch die Maßnahmentypen genannt, die in aggregierter Form in das Maßnahmenprogramm der FGG Elbe eingegangen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Annahme des das Gebiet des Landes Hamburg betreffenden Maßnahmenprogramms vom Dezember 2021 können nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen Klage vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht, Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg, erheben.

Öffentlichkeitsarbeit

Judith Sprenger (TerraInform)
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Das Portal Wasser-DE ist eine zentrale Informationsplattform für den Zugang zu wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu EG-Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie weiteren europäischen Richtlinien für ganz Deutschland.

Kontakt

Schutz und Bewirtschaftung der Oberflächengewässer

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft