Im September 2015 hat die Umweltbehörde eine Neufassung der "Richtlinie für die Unterhaltung der Hamburger Gewässer" veröffentlicht und bietet damit eine Zusammenstellung der Grundlagen und Vorgaben für die Gewässerunterhaltung in der Freien und Hansestadt Hamburg.
Sie wurde im Rahmen eines Moderationsprozesses erarbeitet, um möglichst viele Interessen zu berücksichtigen. Vertreten waren neben der Behörde für Umwelt und Energie: die Bezirksämter, der Wasserverbandstag, die Wasser – und Bodenverbände Hamburgs und die Naturschutzverbände.
Die Richtlinie gilt für alle Gewässer, die nach Wasserrecht unterhalten werden müssen. Die Elbe sowie die Hafenbecken und -kanäle im Hamburger Hafen werden nicht betrachtet.
Allen Unterhaltungspflichtigen wird die Einhaltung der Richtlinie empfohlen, um eine rechtssichere Durchführung der Gewässerunterhaltung zu gewährleisten.