Achtung, explosiv!

„Magnetangeln“ kann lebensgefährlich sein!

In der letzten Zeit erfreut sich das so genannte Magnetangeln zunehmender Beliebtheit. Dabei wird in Erwartung vermeintlicher „Schätze“ versucht, mit einem Magneten, der an einem Seil in die hamburgischen Gewässer geworfen wird, metallische Gegenstände zu „fischen“. Häufig sind das eher harmlose Dinge wie leere Tresore, Fahrräder oder Teile davon. Magnetangeln kann aber auch schnell lebensgefährlich werden.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
    • Sie lesen den Originaltext
Bild einer Wurfgranate mit Rost und Muschelbesatz
Kampfmittelräumdienst, Feuerwehr Hamburg

Alte Waffen als Angelbeute

Magnetangler holen auch immer wieder unbeabsichtigt gefährliche Gegenstände aus den Gewässern. Dazu gehören insbesondere Kriegswaffen wie Handgranaten, Sprenggranaten, Handfeuerwaffen und vieles mehr. Es handelt sich dabei überwiegend um Waffen, die am Ende des zweiten Weltkrieges von Soldaten unterschiedlicher Nationalitäten insbesondere von Brücken in die Gewässer geworfen wurden, um sich ihrer zu entledigen. Diese Waffen sind meistens noch scharf und teilweise sogar – bei Handgranaten – entsichert, wie vor kurzem erst wieder beim Fund einer Handgranate geschehen. In solchen Fällen wird die vermeintlich harmlose Freizeitbeschäftigung Magnetangeln lebensgefährlich! Bitte informieren Sie bei derartigen Funden die Polizei Hamburg unter der Notrufnummer 110.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft als Fachbehörde für die hamburgischen Gewässer, die Bezirksämter als jeweils zuständige Wasserbehörde und die Behörde für Inneres (Feuerwehr und Kampfmittelräumdienst) warnen daher dringend vor dem Magnetangeln.

Magnetangeln ist ordnungswidrig

Aus rechtlicher Perspektive fällt das Magnetangeln nicht unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch der Gewässer sondern ist eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Das Entnehmen von Gegenständen aus den Gewässern erfordert darüber hinaus die Erlaubnis des jeweiligen Gewässereigentümers.  Letztlich ist die Inbesitznahme von sprengfähigen Gegenständen nach der Kampfmittelverordnung eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld bis in eine Höhe von 5.000,- € belegt ist.

Es handelt sich keinesfalls um eine harmlose Tätigkeit. Die vergangenen Jahre und die letzten Monate haben gezeigt, dass vermehrt Sprengmaterialien in den Gewässern gefunden wurden.

Beim unsachgemäßen Umgang mit derartigen gefährlichen Gegenständen besteht Gefahr für Leib und Leben der sich in der Umgebung befindenden Menschen.

Zum Weiterlesen

Prinzipskizze einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe: über einen Wärmetauscher wird einem Fließgewässer Wärme entzogen und die Wärme über ein Trägermedium in ein Gebäude geleitet.in ein Gebäude geleitet
BUKEA/Wasserwirtschaft
Gewässerschutz und Energiewende

Wärmepumpen im Gewässer

Flüsse und Seen wirken ausgleichend auf unser Klima –können diese natürlichen Speicher thermisch genutzt werden? Ja! Aber nur unter Berücksichtigung des Gewässerschutzes und bereits bestehender Gewässernutzungen.

Arbeitsschiff: Saugbagger zur Sedimententnahme
Dr. Rene Schwartz
Gemeinschaftsprojekte

Elbsedimente

Förderprojekt ELSA zur Reduzierung der Schadstoffe in den Elbsedimenten.

Wasserpflanzensteckbriefe: Handbuch zur Erkennung und Bewertung von Wasserpflanzen in Hamburg
Dipl.-Biol. G. Stiller
Erkennen und Bewerten

Wasserpflanzen

Kenntnisse über die verschiedenen Arten sind Voraussetzung für eine zielgerichtete Unterhaltung der Gewässer zur Entwicklung standorttypischer Pflanzengemeinschaften.