Die Wasserbehörde legt für die Bemessung der Versickerungsanlagen die Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 zugrunde. Das auf den befahrbaren und befestigten Flächen (unter anderem Parkplätze, Zufahrten, Rampen der Tiefgarage) anfallende Niederschlagswasser darf nur oberflächlich (über die belebte Bodenzone einer bepflanzten Sickermulde bzw. über Rasengittersteine) oder nach entsprechender Vorreinigung versickern. Gleiches gilt für das von unbeschichteten Metall- oder Bitumendächern abfließende Niederschlagswasser. Diese Anforderungen sind bei der Planung der Entwässerungsanlagen bzw. Gestaltung der Außenflächen zu berücksichtigen.
Grundwassernutzung
Welche technischen Anforderungen muss meine Versickerungsanlage erfüllen?
- Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft