Einschränkungen bei der Förderung von Grundwasser / Bau von Brunnen

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Innerhalb von Wasserschutzgebieten sind Bohrungen, Errichtung und Nutzung von Brunnen untersagt. Ziel dieser Einschränkung ist die Minimierung von Risiken, wie beispielsweise eine Verunreinigung des Grundwassers, sowie der Schutz der Grundwasservorkommen. 

Eine Befreiung von dem Verbot der Wasserschutzgebietsverordnung nach § 52 WHG kann in Aussicht gestellt werden, wenn keine wasserwirtschaftlichen Gründe dagegensprechen. Im Rahmen der Antragsprüfung wird dies durch die Wasserbehörde sichergestellt. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter Grundwasserförderung - Hamburg - FHH - hamburg.de und Gartenberegnungsbrunnen - hamburg.de

Zum Weiterlesen

Einschränkungen bzw. Anforderungen bei Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen

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Verkehrszeichen 269
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Einschränkungen im Wasserschutzgebiet

Mit den Wasserschutzgebietsverordnungen sind innerhalb der Zonen der Wasserschutzgebiete unterschiedliche Verbote und Einschränkungen festgesetzt.

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Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?

Ob Sie von den Nutzungsbeschränkungen oder Verboten betroffen sind, können Sie ganz einfach im Geoportal Hamburg herausfinden.