Grundwassernutzung

Erdwärmesonden

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Ein Bild zeigt die schematische Darstellung eines Hauses mit Erdwärmesonden
Dirk Schumann/#21099618/stock.adobe.com

Zur Nutzung der Erdwärme werden bei diesen Anlagen ein oder mehrere vertikale Erdwärmesonden in ca. 25 bis 100 m tiefe Bohrlöcher eingebracht. Da jahreszeitliche Schwankungen der Temperatur des Erdbodens bei Tiefen ab ca. 10 Meter nicht mehr auftreten, funktionieren derartige Anlagen sowohl im Sommer als auch im Winter. Über eine in den Sonden zirkulierende Wärmeträgerflüssigkeit wird dem Grundwasser Wärme entzogen. Dieser Wärmeentzug ist eine Grundwasserbenutzung und bedarf daher gemäß § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer behördlichen Erlaubnis.

Bei der Bohrung sind besondere Anforderungen des Grundwasserschutzes zu beachten. Die Bohrfirma muss z. B. eine Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120 besitzen. Besondere Anforderungen und Einschränkungen gelten in Einzugsgebieten von Förderbrunnen der Hamburger Wasserwerke und Trinkwassernotbrunnen und im Bereich tiefer Grundwasserleiter. Die in Hamburg geltenden Anforderungen zum Einbau, zum Betrieb und zum Genehmigungsverfahren sind in einem "Leitfaden zur Erdwärmenutzung in Hamburg" zusammengestellt.

Die Wasserrechtliche Erlaubnis ist mit Hilfe des Antragsformulares bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.

Ein Bild zeigt dem schematischen Aufbau einer Erdwärmesonde
unbekannt
Ein Bild zeigt das Foto einer Erdwärmesonde auf der Baustelle
BUKEA

In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Sowohl in den Sonden selber, als auch in der Wärmepumpe zirkulieren wassergefährdende Stoffe. Anlagen in Wasserschutzgebieten bedürfen daher immer einer Befreiung, die nur erteilt wird, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften wegen besonderer Schutzvorkehrungen nicht zu besorgen ist.

Ansprechpersonen:

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Herr Moosmann (Auskünfte zur Hydrogeologie)

Tel.: 428 40 - 5260 E-Mail: Lothar.Moosmann@bukea.hamburg.de

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Herr Obarowski (Erlaubniserteilung)

Tel.: 428 40-3315 E-Mail: Eike.Obarowski@bukea.hamburg.de

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Frau Paulenz (Erlaubniserteilung nur in Wasserschutzgebieten)

Tel.: 428 40 - 3344 E-Mail: Bianca.Paulenz@bukea.hamburg.de

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Zum Weiterlesen

Einschränkungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

In Wasserschutzgebieten dürfen keine wassergefährdenden Stoffe gelagert, abgefüllt, hergestellt, behandelt oder verwendet werden, sofern die Mengen über das Maß des haushaltsüblichen Bedarfs hinausgehen. Ausgenommen sind Heizölverbrauchsanlagen und speziell für Wasserschutzgebiete zugelassene...

Verkehrszeichen 269
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Einschränkungen im Wasserschutzgebiet

Mit den Wasserschutzgebietsverordnungen sind innerhalb der Zonen der Wasserschutzgebiete unterschiedliche Verbote und Einschränkungen festgesetzt.

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