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Natürlich versickern!

Förderrichtlinie für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser

Zukünftig können Grundeigentümer:innen, Unternehmen und Organisationen Zuschüsse für die Planung und Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Grundstücken in Hamburg beantragen.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Versickerungsmulde für ein Mehrfamilienhaus
Versickerungsmulde für ein Mehrfamilienhaus C. Staffeld

Ein großer Teil des Niederschlagswassers in Hamburg wird von versiegelten Flächen direkt in die Siele abgeleitet. Durch die Förderung soll ein wesentlicher Teil des Niederschlagswassers wichtigen Prozessen wie der Grundwasserneubildung und der Verdunstung zur Verfügung stehen. Das wirkt sich wiederum positiv auf die langfristige Sicherung der Trinkwasserressourcen und die Verfügbarkeit von Wasser für die Pflanzen sowie das Stadtklima aus. Außerdem können die Folgen von Starkregenereignissen durch eine Verminderung der Abflussmenge reduziert werden und zu einer Entlastung des Sielsystems sowie der Oberflächengewässer beitragen.

Aus diesen Gründen fördert die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) die Versickerung von Niederschlagswasser, die Teil des RISA-Förderprogramms ist. Daneben werden im Rahmen des RISA-Förderprogramms die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für die Bewässerung sowie Entsiegelungsmaßnahmen gefördert. Das RISA-Förderprogramm trägt dazu bei, Hamburg auf die zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel vorzubereiten und unterstützt den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt.

Versickerungsmulde mit oberirdischem Zulauf
Versickerungsmulde mit oberirdischem Zulauf S. Brandt

Förderrichtlinie Versickerung

Die Förderung für Versickerungsanlagen wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Privatpersonen können 50 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen, jedoch maximal 25.000 Euro je wasserrechtlicher Erlaubnis beziehungsweise Anzeigenbestätigung erhalten.

Unternehmen und sonstige Organisationen können 30 Prozent der förderfähigen Kosten geltend machen, jedoch maximal 25.000 Euro je wasserrechtlicher Erlaubnis beziehungsweise Anzeigenbestätigung erhalten.

Die Förderung ist bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) zu beantragen.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind

  • Grundeigentümer:innen beziehungsweise Eigentümergemeinschaften oder dinglich Verfügungsberechtigte
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • sonstige Organisationen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen)

Was wird gefördert?

Gefördert werden die Planung und Errichtung, einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten, von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Flächenversickerung, Muldenversickerung beziehungsweise einem Mulden-Rigolen-Systeme auf Grundstücken in Hamburg handelt und die an der Versickerungsanlage angeschlossene Fläche mindestens 20 Quadratmeter beträgt. Darüber hinaus muss eine Anzeigebestätigung beziehungsweise eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerungsanlage vorliegen.

Alle wichtigen Informationen zur Planung und Umsetzung von Versickerungsanlagen finden sie unter diesen Link.

Was ist noch zu beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.

Die IFB Hamburg berät bei allen Fragen zur Förderung und begleitet das Antragsverfahren. Beratungstermine nur nach telefonischer Absprache unter:

Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248 46-446
risa@ifbhh.de | www.ifbhh.de

Versickerungsmulde auf Gewerbegrundstück
Versickerungsmulde auf Gewerbegrundstück A. Jank

Antrag auf Reduzierung der Niederschlagswassergebühr?

Eine Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr durch den Bau einer Versickerungsanlage kann erzielt werden, wenn bereits im Vorfeld Niederschlagswasser von Grundstücksflächen in das Sielnetz eingeleitet wurde und diese Flächen im Rahmen des Umbaus an die Versickerungsanlagen angeschlossen werden. In Hamburg beträgt die jährliche Niederschlagswassergebühr aktuell (Stand September 2024) 0,80 Euro pro Quadratmeter versiegelter oder überbauter Grundstücksfläche, die an das öffentliche Sielnetz angeschlossen ist. Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden. Hierbei ist genau zu benennen, welche Fläche(n) in die Versickerungsanlage(n) entwässern. 

Nützliche Informationen zur Versickerung von Niederschlagswasser

BUKEA/W12
Planungshilfe

Versickerungs-Potenzialkarte

Die Versickerungspotenzialkarte gibt Auskunft über die Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser in Hamburg. Sie kann für die Planung von Versickerungsanlagen und Erstellung von B-Plänen herangezogen werden.

RISA
Bestimmung der Bodendurchlässigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser

Faltblatt zur Durchführung eines Versickerungsversuches

In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie mit einem einfachen Versickerungsversuch die Bodendurchlässigkeit auf Ihrem Grundstück ermitteln können.

Foto: Colourbox.de / Astrid Gast
Direkteinleitung

Erlaubnispflichtige Versickerung von Niederschlagswasser

Zur Förderung eines ausgeglichenen Wasserhaushaltes, sollte Niederschlagswasser dort, wo es möglich ist versickert werden.

U 12
Regenwasserbroschüre

Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung

Tipps und Informationen für Planer und Bauherrn zur Bewirtschaftung des Regenwassers.

Hier finden Sie die Links zur IFB Hamburg für alle RISA-Förderprogramme