Der Klimareport für Hamburg aus dem Jahr 2021 prognostiziert neben vermehrt auftretenden Starkregenereignissen auch längere sommerliche Trockenperioden und Hitzeereignisse. Gleichzeitig beginnt die Vegetationsperiode der Pflanzen früher und endet später im Jahr. Die Regenwassernutzung für Bewässerungszwecke wird in diesem Zuge immer wichtiger. Der Bau und die Installation von Regenwasserspeichern hilft dabei, die wichtige und begrenzte Ressource Trinkwasser zu schonen sowie den naturnahen Wasserhaushalt zu fördern.
Regenwasserspeicher sparen Trinkwasser und Geld
Mit dem Anlegen eines Regenwasserspeichers wird nicht nur die Bewässerung der Garten- und Grünflächen an trockenen und heißen Sommertagen mit gut pflanzenverträglichem, weichem Regenwasser gesichert, sondern ganz nebenbei noch Geld gespart. Die Installation von Regenwasserspeichern ab 2.000 Litern zu Bewässerungszwecken wird durch das Förderprogramm bezuschusst. Zusätzlich können sich die Niederschlagswassergebühren reduzieren.
Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen schont Hamburgs Trinkwasserressourcen, ganz im Sinne der laufenden Wassersparkampagne "Wertvoll". Die Förderrichtlinie trägt dazu bei, Hamburg auf die zukünftigen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Klimawandel vorzubereiten und unterstützt den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt.
Förderrichtlinie „Regenwasserzisternen“
Die Förderrrichtlinie für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser ist Teil des RISA-Förderprogramms. Daneben werden im Rahmen des RISA-Förderprogramms auch die Versickerung von Niederschlagswasser sowie Entsiegelungsmaßnahmen gefördert.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) stellt Fördermittel für die Anschaffung, den Bau und die Installation eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung auf Grundstücken in Hamburg bereit. Die Förderung beträgt 40% der förderfähigen Investitionskosten für Privatpersonen bzw. maximal 1.500 € je Grundstück und 30 % für Unternehmen sowie sonstige Organisationen bzw. maximal 3.000 € je Grundstück.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie ist bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank zu beantragen und wird von dort auch ausgezahlt.
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind
- private Grundeigentümer:innen bzw. Eigentümergemeinschaften oder dinglich Verfügungsberechtigte ,
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und
- sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen und gemeinnützige Organisationsformen einschließlich Kirchen)
in Hamburg.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Anschaffung, der Bau (einschließlich der erforderlichen Erdarbeiten) und die Installation sowie die ggf. erforderliche Rückstausicherung eines oberirdischen oder unterirdischen Regenwasserspeichers (z.B. in Form einer Zisterne) mit einem Mindestvolumen von 2.000 Litern (2 m³) für die Garten- sowie Grünflächenbewässerung.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass der Regenwasserspeicher an niederschlagsrelevante Flächen (z.B. Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen ist und nur mit unbelastetem Niederschlagswasser (bei Wohngrundstücken in der Regel gegeben) gespeist wird.
Was ist noch zu beachten?
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald für die zur Förderung beantragten Maßnahmen entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden.
Die IFB Hamburg berät bei allen Fragen zur Förderung und begleitet das Antragsverfahren. Beratungstermine nur nach telefonischer Absprache unter:
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof
3120097 Hamburg
Tel. 040/248 46-446 | Fax. 040/248 46-432
risa@ifbhh.de | www.ifbhh.de
Reduzierung der Niederschlagswassergebühr?
In Hamburg beträgt die jährliche Niederschlags-wassergebühr aktuell 0,80 € pro Quadratmeter versiegelter oder überbauter Grundstücksfläche, von der direkt oder indirekt in das Sielnetz eingeleitet wird. Eine Einsparung bei der Niederschlagswassergebühr durch den Einbau eines Regenwasserspeichers kann nur erzielt werden, wenn bereits im Vorfeld Niederschlagswasser von Grundstücksflächen in das Sielnetz eingeleitet wurde und diese Flächen im Rahmen des Umbaus an einen Regenwasserspeicher angeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass der Regenwasserspeicher ganzjährig betrieben wird und örtlich unveränderbar ist.
Das Gebührenmodell sieht ab einem Fassungsvolumen eines Regenwasserspeichers von 2 m³ eine Reduzierung der einleitenden Flächen um 20 m² je 1 m³ Regenwasserspeichervolumen vor.
Wird der Notüberlauf der Regenwasserspeichers an das Sielnetz angeschlossen, so ergeben sich die im Folgenden dargestellten Beispiele für die Rabattierung:
- Bei einer versiegelten Fläche von 100 m², deren Regenwasser in einen 2 m³ großen Regenwasserspeicher mit Notüberlauf ins Sielnetz eingeleitet wird, wird die einleitende Fläche um 40 m² in der Gebührenerhebung reduziert. Statt der 100 m² verbleiben somit nur 60 m² als gebührenrelevant. Dies entspricht einer jährlichen Gebührenersparnis von 32,00 €.
- Wird das Regenwasser von einer 100 m² versiegelten Fläche hingegen in einen mindestens 5 m³ großen Regenwasserspeicher eingeleitet, so wird der Kunde vollständig von der Niederschlagswassergebühr befreit, da die Rabattierung die einleitende Fläche in der Berechnung aufhebt.
- Sofern das Grundstück ein ausreichendes Versickerungspotential aufweist und somit ein Notüberlauf des Regenwasserspeichers auf dem eigenen Grundstück möglich ist, kann die Gebühr ebenfalls gänzlich eingespart werden. Es wird daher empfohlen zu prüfen, ob der Überlauf des Regenwasserspeichers unbedingt an dem Siel angeschlossen sein muss oder ob alternativ auf dem eigenen Grundstück versickert werden kann, welches ebenfalls gefördert wird.
Weitere Infos bei Niederschlagswassergebühr in Hamburg - Hamburg Wasser