Sommerzeit - Gartenzeit ...
...und wieder stellen Sie sich die Frage, ob es sich lohnen würde, einen Gartenbrunnen zu bauen und anstelle des kostbaren Trinkwassers Grundwasser für die Gartenbewässerung zu verwenden.
Hier werden Ihnen die wichtigsten Fragen zu behördlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten beantwortet und Ansprechpartner für weitergehende Informationen benannt.
Ist das Anmelden eines Gartenberegnungsbrunnens kostenpflichtig und benötige ich dazu eine behördliche Genehmigung?
Nein,
wenn Ihr Grundstück außerhalb eines ausgewiesenen Wasserschutzgebietes liegt und der Brunnen ausschließlich der Bewässerung des zum Wohnhaus gehörenden Gartens dient. Eine derartige Grundwasserförderung ist dem Referat W12 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA, Amt Wasser; Abwasser und Geologie, Wasserwirtschaft, Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers (W12), Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg) anzuzeigen.
Diese Anzeige können Sie über unser Onlineverfahren ohne sich zu registrieren, schnell und kostenfrei erledigen.
Entsprechend des Hamburgischen Wassergesetzes (HWaG, § 30 a) ist die BUKEA bis spätestens 1 Monat vor Baubeginn zu informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die am Ende der Seite aufgeführte Kontaktadresse von wo Ihnen auch ein Anzeigeformular zugesendet werden kann.
Ja,
- wenn sich ihr Grundstück innerhalb eines der ausgewiesenen Wasserschutzgebiete Baursberg, Billstedt, Curslack/Altengamme, Eidelstedt/Stellingen, Langenhorn/ Glashütte oder Süderelbmarsch/Harburger Berge befindet,
- wenn der Gartenbrunnen in einem Kleingarten oder einem anderen saisonal genutzten Grundstück gebohrt werden soll,
- wenn Ihr Grundstück gewerblich genutzt wird, der Gartenbrunnen in einem Kindergarten oder einem Verein gebohrt werden soll,
- wenn es sich um ein Wohngrundstück mit mehreren Haushalten (z.B. Mehrfamilienhaus) handelt.
Diese Wasserrechtliche Genehmigung ist bei dem oben genannten Referat der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. Dies erfolgt mit dem hier hinterlegten Antragsformular, dass Sie bitte ausgefüllt an die aus dem Formular ersichtliche Adresse zurück senden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen (Tel.: 4 28 40-3344 bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet oder unter Tel.: 42840-5318 bei Kleingärten, Mehrfamilienhäuser etc.), die Ihnen bei Bedarf das Formular auch zuschicken.
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Was ist darüber hinaus noch zu beachten
Klärung des Kampfmittelverdachts
Entsprechend der Kampfmittelverordnung vom 01.01.2006 (§ 5) besteht bei Eingriffen in den Baugrund eine Sondierungspflicht des Grundstückseigentümers. Daher sind Sie vor Baubeginn für die Klärung des Kampfmittelverdachts verantwortlich.
Informationen darüber, ob es sich bei Ihrem Grundstück um eine Verdachtsfläche im Sinne der Kampfmittelverordnung (KampfmittelVO) handelt, erhalten Sie in einer kostenpflichtigen Anfrage (mit Anschreiben und Katasterauszug) an den Kampfmittelräumdienst (Behörde für Inneres und Sport, Feuerwehr, Referat Gefahrenerkundung Kampfmittelverdacht (GEKV), Tel.: 42851 - 4115). Alternativ kann auch eine Kampfmittelfirma mit der punktuellen Freigabe der Bohrstelle beauftragt werden.
Anzeige der Bohrung gemäß Geologiedatengesetz
Grundsätzlich müssen alle geplanten Brunnenbohrungen gemäß Geologiedatengesetz spätestens zwei Wochen vor Beginn der Bohrung von Ihnen bzw. von Ihrem Brunnenbauer über das Portal „Norddeutsche Bohranzeige Online" (https://nibis.lbeg.de/bohranzeige/) angezeigt werden. Diese Anzeige ist zusätzlich zu dem hier durchgeführten Anzeigeverfahren zur Errichtung eines Gartenberegnungsbrunnens abzugeben.
Auffälligkeiten bei der Bohrung
Beim Auftreten von Auffälligkeiten im Boden bzw. im geförderten Wasser, wie Verfärbung oder Geruch ist umgehend die BUKEA, bzw. die Stelle zu benachrichtigen, bei der der Antrag eingereicht wurde.
Bohrunternehmer
Es wird empfohlen, mit der Herstellung des Brunnens ein qualifiziertes Brunnenbauunternehmen mit der Zertifizierung nach DVWG-Arbeitsblatt W 120 oder gleichwertig zu beauftragen. Werden dagegen wasserundurchlässige Bodenschichten (Klei, Ton, Mergel etc.) durchbohrt, ist zwingend eine nach dem o. g. Arbeitsblatt zertifizierte Bohrfirma zu beauftragen. Damit wird sichergestellt, dass die wasserundurchlässigen Bodenschichten wieder ordnungsgemäß mit dichtenden Materialien hergestellt werden (Ringraumverfüllung).
Allgemeine Hinweise:
Informationen zu Grundwasser führende Bodenschichten?
Das Geologische Landesamt (Tel.: 42840-5260) informiert Sie in welcher Tiefe Grundwasser führende Schichten anzutreffen sind und ob Grundwasser in ausreichender Menge zur Verfügung steht. In den oberen Grundwasserleitern Norddeutschlands treten häufig hohe Eisengehalte auf. Diese können zu einer Braunfärbung des Grundwassers und zu Ablagerungen führen, die die Nutzbarkeit des Wassers und die Leistungsfähigkeit des Brunnens (Verockerung) einschränken.
Hinweis zu möglichen Verboten zur Gartenbewässerung
Sollte es aufgrund anhaltender Trockenheit zu Einschränkungen oder Verboten bei der Bewässerung von Grünanlagen und Gärten kommen, gilt dies auch für Gartenberegnungsbunnen.
Ansprechpartner zum Anzeigeverfahren
Bei Fragen zum Anzeigeverfahren und zum Brunnenbau wenden sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter der BUKEA (Tel.: 42840 – 5315).
Verwendung als Trinkwasser
Grundwasser aus dem Gartenbrunnen darf nicht als Trinkwasser verwendet werden. Wenn Sie Ihren Brunnen für Trinkwasserzwecke nutzen wollen, müssen Sie die notwendige Freigabe beim Verbraucherschutzamt Ihres zuständigen Bezirksamtes beantragen. Keinesfalls dürfen Sie den Brunnen mit Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation verbinden, da die Gefahr einer Verkeimung des Trinkwassernetzes der Hamburger Wasserwerke besteht.
Für telefonische Fragen zum Verfahren steht Ihnen die Behördennummer 115 zur Verfügung.
Kontaktadressen der Verbraucherschutzämter:
Baugenehmigung
Eine Baugenehmigung zur Herstellung eines Brunnens ist nicht erforderlich (siehe § 60 Hamburgische Bauordnung vom 14.12.2005 (HGVBl. 2005, Seite 544).
Was für ein Brunnen kommt für meinen Garten in Frage?
Je nach erforderlicher Tiefe wird entweder ein Rammfilterbrunnen oder ein Bohrbrunnen erstellt.
Eine Checkliste mit Antworten zu häufigen Fragen zum Brunnenbau und Kontakte finden Sie unter Downloads.
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Antragsformular zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser
PDF herunterladen [PDF, 298,1 KB]Checkliste für Gartenberegnungsbrunnen
PDF herunterladen [PDF, 178,5 KB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden