Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis
Die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Absenkung von Grundwasser oder Stauwasser muss bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft beantragt werden. Hierfür steht Ihnen ein Antragsformular als Download zur Verfügung.
Anzeige einer erlaubnisfreien Nutzung
In bestimmten Fällen ist keine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu gehören:
- Grundwasserabsenkungen mit offenen Wasserhaltungen (z. B. Bauhilfsdrainagen) bei einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Förderdauer von max. 6 Wochen
- kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) mit einem Absenkmaß von weniger als 2,0 m und einer Förderdauer von max. 15 Tagen mit Vakuumkleinfilteranlagen
- kurzzeitige Pumpversuche
- Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).
Folgende Voraussetzungen müssen für eine erlaubnisfreie Nutzung erfüllt sein:
Im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung oder der Stauwasserabsenkung dürfen sich keine Grundwasserverunreinigungen, Altlasten oder Altlastverdachtsflächen befinden. Außerdem dürfen in bebauten Bereichen keine setzungsempfindlichen Schichten vorhanden sein.
Die erlaubnisfreien Nutzungen sind der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen. Hierfür steht Ihnen ein Anzeigeformular (aktualisiert im August 2024) zur Verfügung. Erst nach schriftlicher Bestätigung der Anzeige durch die BUKEA, die Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen erhalten, können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.
Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Informationen zur Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen und zur Einleitung von Baugrubenwasser in oberirdische Gewässer erhalten Sie auf den verlinkten Seiten.