Grundwassernutzung

vorübergehende Grundwasserabsenkungen

Bei Baumaßnahmen können vorübergehende, also zeitlich befristete Absenkungen des Grundwassers oder Stauwassers erforderlich sein, um eine Baugrube trocken zu halten oder um einen hydraulischen Grundbruch zu vermeiden. In der Regel dürfen diese Maßnahmen nur mit einer Wasserrechtlichen Erlaubnis durchgeführt werden.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
Darstellung einer Grundwasserabsenkung mit Vakuumlanzen
bachor-gmbH.de

Antrag auf eine Wasserrechtliche Erlaubnis

Die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Absenkung von Grundwasser oder Stauwasser muss bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft beantragt werden. Hierfür steht Ihnen ein Antragsformular als Download zur Verfügung.

Anzeige einer erlaubnisfreien Nutzung 

In bestimmten Fällen ist keine Wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Dazu gehören:

  • Grundwasserabsenkungen mit offenen Wasserhaltungen (z. B. Bauhilfsdrainagen) bei einem Absenkmaß von weniger als 1,0 m und einer Förderdauer von max. 6 Wochen
  • kleinräumige Absenkungen (z.B. beim Einbau von Schächten) mit einem Absenkmaß von weniger als 2,0 m und einer Förderdauer von max. 15 Tagen mit Vakuumkleinfilteranlagen
  • kurzzeitige Pumpversuche
  • Probenahmen aus Grundwassermessstellen (nicht anzeigepflichtig).

Folgende Voraussetzungen müssen für eine erlaubnisfreie Nutzung erfüllt sein: 

Im Einflussbereich der geplanten Grundwasserabsenkung oder der Stauwasserabsenkung dürfen sich keine Grundwasserverunreinigungen, Altlasten oder Altlastverdachtsflächen befinden. Außerdem dürfen in bebauten Bereichen keine setzungsempfindlichen Schichten vorhanden sein.

Die erlaubnisfreien Nutzungen sind der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft  (W12) bis spätestens zwei  Wochen vor Beginn der Arbeiten bekannt zu machen.  Hierfür steht Ihnen ein Anzeigeformular  (aktualisiert im August 2024) zur Verfügung. Erst nach schriftlicher Bestätigung der Anzeige durch die BUKEA, die Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen erhalten,  können Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen

Informationen zur  Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen und zur Einleitung von Baugrubenwasser in oberirdische Gewässer erhalten Sie auf den verlinkten Seiten.

 

Download

Antragsformular zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung

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Anzeigeformular vorübergehende Grundwasserabsenkungen

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Parameterumfang

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Kontakt

Hilke Heuer

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt für Fördermengen bis 100.000 m³/Jahr

Andre Gütling

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Bärbel Putfarcken-Mause

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt

Eike Obarowski

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt für Nutzungen in den Wasserschutzgebieten

Sandra Knospe

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Weitere Informationen

BUKEA/W12

Antrag auf Auskunftserteilung aus dem Altlasthinweiskataster Hamburg

Bitte verwenden Sie dieses Formular für Auskünfte aus dem Altlasthinweiskataster

Veranstaltung Grundwasserabsenkungen bei Baumaßnahmen
BUE/U12
Informationsveranstaltung

Workshop „Grundwasserabsenkung bei Baumaßnahmen...“ am 10. Februar 2016

Die Behörde für Umwelt und Energie hatte am 10. Februar 2016 zu einer Veranstaltung in das Bezirksamt...