Eine Drainage darf nur gebaut und an das Regenwassersiel angeschlossen werden,
- um Niederschlagswasser, welches sich im Baugrubenseitenraum ansammelt, weil es aufgrund bindiger Böden nicht versickern kann,
oder
- um kurzzeitige Stauwasserspitzen, wie sie bei Starkregenereignissen in manchen Gebieten auftreten können,
abzuleiten.
Nicht erlaubnisfähig ist das permanente oder längerfristige Ableiten von Grundwasser zum Schutz eines Gebäudes. Hierfür sind technische Maßnahmen wie z.B. eine weiße Wanne (aus wasserundurchlässigem Beton) vorzusehen.
Ist bei ihrem geplanten Bauvorhaben eine Drainage aus einem der beiden oben genannten Gründen erforderlich, prüfen wir dieses gerne. Bitte übersenden Sie uns (gerne per Mail) neben dem Baugrundgutachten eine Vollmacht ( falls erforderlich) sowie den Drainageplan mit den Höhenangaben der Unterkante der Drainagen und Schächte. Ist der Einbau der geplanten Drainage zulässig, erstellen wir Ihnen eine gebührenpflichtige Stellungnahme.
Ansprechpersonen:
Herr Gütling Tel.: 428 40 - 5318
andre.guetling@bukea.hamburg.de
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Frau Knospe Tel.: 428 40 - 3344
in Wasserschutzgebieten Sandra.Knospe@bukea.hamburg.de
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