Grundwassernutzung

Förderung von Grundwasser

Das Grundwasser kann zur Trink- und Brauchwasserversorgung von Industrie- und Gewerbebetrieben, zur Bewässerung von Sportplätzen, zur Gartenberegnung oder für Feuerlöschzwecke genutzt werden.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Für die Entnahme von Grundwasser durch Förderbrunnen ist in der Regel eine Wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen. In einem Merkblatt sind alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung zusammengestellt.

Bohrprofil, Ausbauzeichnung und Herstellung eines Brunnens
Amper Verband
 

Die Grundwasserförderung ist bei einer erlaubten Jahresfördermenge von über 10.000 m³ gebührenpflichtig. Dies ergibt sich aus dem Grundwassergebührengesetz  (GruwaG vom 26. Juni 1989; Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 115). Weitere Auskünfte dazu erteilt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter oder die zuständige Sachbearbeiterin unter einer der unten angegebenen Telefonnummern.

Eine Erlaubnis für die Grundwasserförderung ist nicht erforderlich, wenn das Grundwasser für den Haushalt (auch Gartenberegnungsbrunnen), für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs verwendet wird. In diesen Fällen ist allerdings eine vorherige Anzeige notwendig.  

In Wasserschutzgebieten ist zusätzlich zu der wasserrechtlichen Erlaubnis oder Anzeige eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz zu beantragen, da hier gemäß Wasserschutzgebietsverordnung Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser verboten sind.

Anzeige von Bohrungen

Das Geologische Landesamt (GLA) nimmt auf Grundlage des Geologiedatengesetzes die Ergebnisse von maschinengetriebenen Bohrungen im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg in das Bohrarchiv auf. Nach dem Geologiedatengesetz sind Sie verpflichtet, Ihre Bohrung zwei Wochen vor Bohrbeginn beim GLA anzuzeigen und ihm anschließend die Bohrungsdaten zuzusenden. Für die Anzeige von Bohrungen steht Ihnen die nutzerfreundliche Internetanwendung Anzeige Geologischer Untersuchungen Norddeutschland (AGU) zur Verfügung. 

Fördermengenmeldung:

Für die Meldung der Grundwasserfördermengen aus privaten Förderbrunnen hat die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft ein digitales Verfahren entwickelt. Bitte melden Sie Ihre Fördermenge über diesen Weg. Den Link dazu finden Sie ganz unten unter weitere Informationen.

Download

Antragsformular zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser

PDF herunterladen [PDF, 298,1 KB]

Merkblatt zur Neubeantragung einer Grundwasserförderung

PDF herunterladen [PDF, 98,0 KB]

Weitere Informationen

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BUKEA/W12
Onlinedienst

Onlinedienst Fördermengenmeldung

Hier können Sie die jährlichen Fördermengenmeldungen abgeben.

Kontakt für Nutzungen in den Wasserschutzgebieten

Kontakt für Fördermengen bis 100.000 m³/Jahr

Andre Gütling

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Kontakt für Fördermengen > 100.000 m³/a

Antje Jank

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft