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Grundwassernutzungen

Eine Benutzung des Grundwassers bedarf nach § 8 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der behördlichen Erlaubnis. Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen zählen zu den Grundwassernutzungen. Durch Klicken auf die entsprechenden Zeilen erhalten Sie weitere Informationen wie z. B Ansprechpersonen und Antragsformulare.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Verschiedene Grundwassernutzungen
BSU/U12

 1. Entnehmen / Absenken von Grundwasser

2. Einleiten von Stoffen ins Grundwasser     

3. Grundwassersanierungen

4. Erdwärmenutzung

5. Weitere Benutzungstatbestände

Als Benutzungen gelten auch das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind. Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen (§ 9 Absatz 2 WHG).

Wasserrechtliche Erlaubnisse hierfür sind bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen. 

Kontakt

Eike Obarowski

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft