1. Entnehmen / Absenken von Grundwasser
- Förderung von Grundwasser
- Vorübergehende Grundwasserabsenkung (z. B. Entnahme von Grundwasser zur Baugrubentrockenhaltung, ggfls. mit Wiedereinleitung in den Grundwasserleiter)
- Dauerhafte Grundwasserabsenkungen (z. B. Drainage)
- Entnahme und Einleitung von Grundwasser zur Energiegewinnung
- Gartenberegnungsbrunnen
2. Einleiten von Stoffen ins Grundwasser
- Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser
- Erlaubnispflichtige Versickerung von Niederschlagswasser
- Einleitung von gereinigtem Abwasser (Kleinkläranlagen)
- Einbringen von Injektionen bei Baumaßnahmen, z. B. Weichgelinjektionen
- Einbau von Ersatzbaustoffen
3. Grundwassersanierungen
4. Erdwärmenutzung
- Erdwärmesonden
- Spiralsonden
- Entnahme und Einleitung von Grundwasser zur Energiegewinnung
- Erdwärmekollektoren
- Energiepfähle
5. Weitere Benutzungstatbestände
Als Benutzungen gelten auch das Aufstauen und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind. Hierzu gehören auch solche Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen (§ 9 Absatz 2 WHG).
Wasserrechtliche Erlaubnisse hierfür sind bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu beantragen.