Grundwassernutzung

Einbringen von Injektionen bei Baumaßnahmen

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Prinzipskizze einer Injektionssohle
Fa. Brückner

Mit der Herstellung tiefer Baugruben ist häufig ein Eingriff in das Grundwasser verbunden. Grundwasserabsenkungen zur Trockenlegung und Trockenhaltung der Baugruben sind hier wegen der zum  Teil enormen Wassermengen und der möglichen Schäden an der Vegetation, aber auch an Bauwerken nicht immer durchführbar. In diesen Fällen kann die sogenannte „Wand-Sohle-Bauweise“ zur Anwendung. Hierbei wird mit Hilfe einer vertikalen, wasserdichten Baugrubenumschließung und einer natürlichen oder künstlichen Dichtsohle ein auftriebssicherer Trog hergestellt.

Tiefliegende künstliche Dichtungssohlen können prinzipiell mit unterschiedlichen Einpressmitteln hergestellt werden. Im norddeutschen Raum kommen vorzugsweise Zementsuspensionen oder chemische Injektionsmittel, zum Beispiel sogenannte Weichgele zum Einsatz. Während die reine Zementsuspension als Einpressmittel in Hamburg in der Regel erlaubnisfrei eingebracht werden kann, ist für chemische Injektionsmittel eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser erforderlich.

Bild einer Trogbaugrube mit Injektionslanzen
unbekannt

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist formlos mit den nötigen Angaben und Anlagen wie im Merkblatt beschrieben bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.

Ansprechpersonen:

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Frau Putfarcken-Mause         
Tel.: 428 40 - 3574                                  
E-Mail: Baerbel.Putfarcken-Mause@bukea.hamburg.de

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Merkblatt zur Antragstellung

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