Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte

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Wasserschutzgebiet Baursberg
Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte BUKEA

Das Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte wurde im Jahr 2000 ausgewiesen, um die Flachbrunnen des Wasserwerkes Langenhorn zu schützen. Es ist das erste länderübergreifende Wasserschutzgebiet, das Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam ausgewiesen haben. Der hamburgische Teil umfasst Bereiche des Stadtteils Langenhorn und ist ca. 3 km² groß.

Seit dem 1. April 2000 gelten sowohl im hamburgischen als auch im schleswig-holsteinischen Teil Nutzungsbeschränkungen und Verbote, die dem vorbeugenden Grundwasserschutz dienen. Den Hamburger Text der Wasserschutzgebietsverordnung finden Sie im Justiz-Portal der Stadt Hamburg.

Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes Langenhorn/Glashütte befindet, können Sie im GeoPortal Hamburg überprüfen. Die Anleitung dazu steht auf der Seite "Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?"

Für eine detaillierte Karte des Wasserschutzgebiets Langenhorn/Glashütte öffnen Sie bitte die Übersichtskarte unter Download. 

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Übersichtskarte; DIN A3 ; Querformat

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Zum Weiterlesen

Verkehrszeichen 269
BUKEA/W12

Einschränkungen im Wasserschutzgebiet

Mit den Wasserschutzgebietsverordnungen sind innerhalb der Zonen der Wasserschutzgebiete unterschiedliche Verbote und Einschränkungen festgesetzt.

Einschränkungen bei der Förderung von Grundwasser / Bau von Brunnen

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Verkehrszeichen 354
Straßenverkehrsordnung

Wasserschutzgebiete

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