Das Wasserschutzgebiet Langenhorn/Glashütte wurde im Jahr 2000 ausgewiesen, um die Flachbrunnen des Wasserwerkes Langenhorn zu schützen. Es ist das erste länderübergreifende Wasserschutzgebiet, das Hamburg und Schleswig-Holstein gemeinsam ausgewiesen haben. Der hamburgische Teil umfasst Bereiche des Stadtteils Langenhorn und ist ca. 3 km² groß.
Seit dem 1. April 2000 gelten sowohl im hamburgischen als auch im schleswig-holsteinischen Teil Nutzungsbeschränkungen und Verbote, die dem vorbeugenden Grundwasserschutz dienen. Den Hamburger Text der Wasserschutzgebietsverordnung finden Sie im Justiz-Portal der Stadt Hamburg.
Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des Wasserschutzgebietes Langenhorn/Glashütte befindet, können Sie im GeoPortal Hamburg überprüfen. Die Anleitung dazu steht auf der Seite "Liegt mein Grundstück in einem Wasserschutzgebiet?"
Für eine detaillierte Karte des Wasserschutzgebiets Langenhorn/Glashütte öffnen Sie bitte die Übersichtskarte unter Download.