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Einbau von Ersatzbaustoffen

Grundwasserschutz beim Einbau von Ersatzbaustoffen

- Verwertung von mineralischen Abfällen in Hamburg -

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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BUE

Zur Schonung natürlicher Rohstoffressourcen sollten bei Bauvorhaben Ersatzbaustoffe bevorzugt eingesetzt werden. Bei der Verwendung dieser Materialien sind im Interesse des Umweltschutzes, hier insbesondere des Grundwasserschutzes, bestimmte Randbedingungen zu beachten und einzuhalten. Die Vorgaben für eine ordnungsgemäße Verwendung von Ersatzbaustoffen sind in der Ersatzbaustoffverordnung des Bundes in der geltenden Fassung geregelt.

Danach ist der Einbau der verschiedenen Materialien der Einbauklassen, mit Ausnahme der mineralischen Einbauklassen BM-0 und BG-0, nur zulässig, wenn ein Mindestabstand zwischen der Schüttkörperbasis und dem "höchsten zu erwartenden Grundwasserstand" eingehalten wird. auch das Hamburgische Regelwerk für den öffentlichen Straßen- und Wegebau enthält entsprechende Vorgaben zum Grundwasserstand. 

Um den Begriff „höchster zu erwartender Grundwasserstand“ genauer zu definieren, wurde durch die Behörde für Umwelt; Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Abteilung Wasserwirtschaft ein Merkblatt erarbeitet. Mit diesem Merkblatt sollen Straßenbaudienststellen und Landesbetriebe, Planer und Ingenieurbüros in die Lage versetzt werden, möglichst selbstständig und eigenverantwortlich über die Zulässigkeit des Einbaus von Ersatzbaustoffen in Bezug auf den Grundwasserschutz zu entscheiden.

Die zu dem Merkblatt gehörenden Karten stehen im Geoportal der Metropolregion Hamburg zur Verfügung. Eine straßenbezogene Suche und Zuordnung ist dort möglich. Der Link zum Geoportal ist im Merkblatt enthalten. 

Download

Merkblatt zur Ermittlung des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes beim Einsatz von Ersatzbaustoffen in Hamburg

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