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Versickerung

Erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken

Unter bestimmten Bedingungen ist die Versickerung von Niederschlagswasser erlaubnisfrei. Dieser Artikel gibt dazu die notwendigen Informationen.

BUKEA/W12

Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken sofern,

  • nicht mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind,
  • die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgt,
  • die Versickerung außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und
  • die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.

Folgende Anforderungen werden an die schadlose Versickerung gestellt:

  • das Niederschlagswasser darf nicht in seinen Eigenschaften verändert werden,
  • die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden,
  • die Versickerungsanlagen dürfen keine natürlich anstehenden, wasserstauenden Bodenschichten durchstoßen,
  • bei unterirdischen Anlagen ist zwischen Unterkante der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten,
  • das auf Hof- und Verkehrsflächen, Kraftfahrzeug-Stellplätzen und Metall- und Bitumendächern anfallende Niederschlagswasser darf nur über die belebte Bodenzone, beispielsweise über bepflanzte Sickermulden oder Rasengittersteine versickert werden.

Die genauen Anforderungen zum Wegfall der Erlaubnis und zur schadlosen Versickerung können dem Verordnungstext entnommen werden.

Für die Anzeige von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken hat die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft ein digitales Verfahren entwickelt. Bitte zeigen Sie Ihre erlaubnisfreien Versickerungsanlagen ab sofort  nur noch über diesen Weg an. Sollten Sie diesen nicht nutzen können (z. B. wegen fehlendem Internetanschluss, Barrierefreiheit etc.) schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Grundwasser-Antragseingang@bukea.hamburg.de. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten unter weitere Informationen.


Download

Verordnung über die erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser

PDF herunterladen [PDF, 19,0 KB]
Bestimmung der Bodendurchlässigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser

Faltblatt zur Durchführung eines Versickerungsversuches

PDF herunterladen [PDF, 2,2 MB]

Nützliche Informationen

BUKEA/W12
Planungshilfe

Versickerungs-Potenzialkarte

Die Versickerungspotenzialkarte gibt Auskunft über die Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser in Hamburg. Sie kann für die Planung von Versickerungsanlagen und Erstellung von B-Plänen herangezogen werden.

RISA
Bestimmung der Bodendurchlässigkeit zur Versickerung von Niederschlagswasser

Faltblatt zur Durchführung eines Versickerungsversuches

In dieser Broschüre erfahren Sie, wie Sie mit einem einfachen Versickerungsversuch die Bodendurchlässigkeit auf Ihrem Grundstück ermitteln können.

U 12
Regenwasserbroschüre

Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung

Tipps und Informationen für Planer und Bauherrn zur Bewirtschaftung des Regenwassers.

Weitere Informationen

BUKEA/W12
Onlinedienst

Onlinedienst Versickerungsanzeige

Hier können Sie über einen Onlinedienst eine Versickerungsanlage anzeigen.

Kontakt

Hella Franz

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Raum 2.090