Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken, regelt die Niederschlagswasser-Versickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003. Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken sofern,
- nicht mehr als 250 m² befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen sind,
- die Versickerung innerhalb von Wasserschutzgebieten oberflächennah über Sickermulden oder ähnliches erfolgt,
- die Versickerung außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und
- die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.
Folgende Anforderungen werden an die schadlose Versickerung gestellt:
- das Niederschlagswasser darf nicht in seinen Eigenschaften verändert werden,
- die Anlagen zur Niederschlagswasserversickerung müssen entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebaut und betrieben werden,
- die Versickerungsanlagen dürfen keine natürlich anstehenden, wasserstauenden Bodenschichten durchstoßen,
- bei unterirdischen Anlagen ist zwischen Unterkante der Versickerungsanlage und dem höchsten zu erwartenden Grundwasserspiegel ein Mindestabstand von 1 m einzuhalten,
- das auf Hof- und Verkehrsflächen, Kraftfahrzeug-Stellplätzen und Metall- und Bitumendächern anfallende Niederschlagswasser darf nur über die belebte Bodenzone, beispielsweise über bepflanzte Sickermulden oder Rasengittersteine versickert werden.
Die genauen Anforderungen zum Wegfall der Erlaubnis und zur schadlosen Versickerung können dem Verordnungstext entnommen werden.
Für die Anzeige von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken hat die Behörde für Umwelt, Energie, Klima und Agrarwirtschaft ein digitales Verfahren entwickelt. Bitte zeigen Sie Ihre erlaubnisfreien Versickerungsanlagen ab sofort nur noch über diesen Weg an. Sollten Sie diesen nicht nutzen können (z. B. wegen fehlendem Internetanschluss, Barrierefreiheit etc.) schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Grundwasser-Antragseingang@bukea.hamburg.de. Den Link zum Onlinedienst finden Sie unten unter weitere Informationen.