Haben Sie schon einmal über eine Versickerungsanlage auf Ihrem Grundstück nachgedacht? Hier erfahren Sie, wie Sie wertvolles Regenwasser dem natürlichen Wasserkreislauf am besten zuführen können. Und damit nicht nur einen Beitrag zur Erhaltung des Grundwassers leisten, sondern auch für unser Trinkwasser und unser Stadtklima!
Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
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Versickerungsmulde mit oberirdischen Zuläufen
BUKEA/W12
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Wenn es regnet, versickert das Niederschlagswasser natürlicherweise in den Boden. Die Versickerung von Niederschlagswasser ist daher in vielen Fällen eine gute Alternative zur Einleitung ins öffentliche Siel oder in ein Gewässer. Durch eine erhöhte Versickerung steht das anfallende Regenwasser vor Ort dem natürlichen Wasserkreislauf zur Verfügung und die Verdunstung und die Grundwasserneubildung werden erhöht. Durch die höhere Verdunstung der Pflanzen wird in der Folge lokal ein positiver Beitrag für das Stadtklima geleistet. Die erhöhte Neubildung von Grundwasser trägt auch zur langfristigen Sicherung des Trinkwassers bei, das in Hamburg vollständig aus Grundwasser gewonnen wird. Um eine nachteilige Beeinflussung des Grundwassers und des daraus gewonnenen Trinkwassers durch die Versickerung von Niederschlagswasser zu vermeiden, sind bei der Planung einige Punkte zu berücksichtigen. Daher bedarf eine Versickerungsanlage grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder einer Anzeige (siehe FAQs).Die zuständige Behörde ist die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA), W12 Schutz und Bewirtschaftung des Grundwassers.
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist ein Antragsformular der Wasserbehörde vorzulegen. Im Antragsformular befinden sich auch weitere Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen. Sofern die Voraussetzungen der Niederschlagswasserversickerungsverordnung erfüllt werden, reicht es aus, die Versickerungsanlage über das Onlineportal anzuzeigen (Online-Dienst). Die genauen Anforderungen zum Wegfall der Erlaubnis und zur schadlosen Versickerung können dem Verordnungstext entnommen werden oder unten in den FAQs unter „Welche Voraussetzungen muss meine Versickerungsanlage für eine Anzeige erfüllen?" nachgelesen werden.
Grundsätzlich sind oberirdische Versickerungsanlagen unterirdischen Anlagen vorzuziehen. Für die Bemessung der Versickerungsanlage legt die zuständige Behörde die Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 zugrunde. Als Regendaten sind die KOSTRA-DWD-Datensätze zu verwenden. Für den Bau einer Versickerungsanlage ist eine fachgerechte Planung notwendig. In den FAQs erfahren Sie weitere Details, was bei Planung, Anzeige sowie wasserrechtlicher Erlaubnis zu beachten ist und welche Versickerungsanlagenarten es gibt mitsamt ihrer Charakterisierung.
FAQ - Häufig gestellte Fragen und Antworten
Sollte das Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietesliegen, ist mit höheren Anforderungen an die Art und Vorreinigung einer Versickerungsanlage zu rechnen. Die Wasserschutzgebiete werden blau schraffiert auf der Seite des Geoportals Hamburg eingeblendet. Über das Feld „Suche Adresse, Stadtteil, Themen, Flurstück" links oben, neben der Karte kann die Straße und Hausnummer des Grundstücks eingegeben werden. Wenn sich das Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, öffnet sich durch Klicken auf das Grundstück in der Karte ein Informationsfenster, in dem die Informationen über das Wasserschutzgebiet enthalten sind. Andernfalls öffnet sich kein Infofenster.
Es ist wichtig zu berücksichtigen, welche befestigten Flächen an die Versickerungsanlage angeschlossen werden sollen. Dabei spielt nicht nur die Größe eine Rolle, sondern auch, mit welchem Material die Flächen befestigt sind und wie diese genutzt werden (zum Beispiel als Parkplatz). Durch das Regenwasser von belasteten Flächen können verschiedene Stoffe über eine Versickerungsanlage in den Boden und damit ins Grundwasser gelangen. Um zu verhindern, dass das Grundwasser dadurch negativ beeinflusst wird, muss je nach Verschmutzungspotential der Flächen, eine Vorreinigungen des Wassers erfolgen. Laut DWA-A 138-1 muss das abfließende und gesammelte Regenwasser von bebauten und befestigten Flächen entsprechend hinsichtlich seiner Belastung eingeordnet werden ( Kategorisierung nach DWA-A 138-1). Je nach Belastung muss eine Vorreinigung des Regenwassers durch die Versickerung über eine belebte Bodenzone oder eine technische Behandlungsanlage erfolgen.
Die Abmessungen einer Versickerungsanlage hängen maßgeblich von der Versickerungsfähigkeit des Bodens ab. Je nach Bodenart (beispielsweise lehmiger oder sandiger Boden) kann das Regenwasser unterschiedlich schnell über den Boden ins Grundwasser versickern. Mit der Versickerungspotentialkarte für Hamburg ist eine erste Orientierung hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit möglich. Zur umfassenden Beurteilung der Grundstückentwässerung sind ergänzende Informationen zum Beispiel aus Baugrundgutachten oder Versickerungsversuchen auf dem Grundstück notwendig.
Daneben ist beim Bau von Versickerungsanlagen der Grundwasserflurabstand zu beachten. Als Flurabstand wird der senkrechte Abstand zwischen der Geländeoberfläche und der Grundwasseroberfläche bezeichnet. Um einen entsprechenden Grundwasserschutz zu gewährleisten und einer Vernässung von Bauwerken vorzubeugen, sollten Abstände von einem Meter zwischen der Unterkante der Versickerungsanlage und dem mittleren höchsten Grundwasserstand eingehalten werden. Informationen dazu erhalten Sie in der Flurabstandskarte.
Eine Versickerung darf nicht über schadstoffbelasteten Böden erfolgen. Bitte beachten Sie auch das Gefälle auf dem Grundstück. Bei stärkerem Geländegefälle können lange Mulden unterbrochen werden und kaskadenförmig hintereinander angeordnet werden. Die Böschungsneigung sollte maximal 1:2 betragen, besser ist eine Neigung von 1:3 bis 1:7, um eine Mähbarkeit insbesondere mit Großflächenmähern zu ermöglichen. Hangrutschung oder nachteiliger Wasseraustritt des eingesickerten Niederschlagswassers an einem Hang müssen auszuschließen sein. Dichter Baumbestand oder das Vorhandensein besonders schützenswerter Bäume kann die Möglichkeit des Baus von Versickerungsanlagen gegebenenfalls stark einschränken. Beschädigungen vom Wurzelwerk und Staunässe sind zum Schutz der Bäume zu vermeiden. Einwachsende Wurzeln können unterirdische Versickerungsanlagen schädigen. Dies kann besonders bei Weiden und Pappeln im Umfeld vorkommen.
Die Erlaubnisfreiheit zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken regelt die Niederschlagswasserversickerungsverordnung vom 23. Dezember 2003 (Verordnungstext). Danach entfällt die nach dem Wasserhaushaltsgesetz notwendige wasserrechtliche Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken sofern,
nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlagen (VO bezieht sich auf eine Anlage) angeschlossen sind,
die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten stattfindet,
die Versickerung außerhalb von Altlast- und Altlastverdachtsflächen erfolgt und
die Anforderungen an die schadlose Versickerung aus der Verordnung eingehalten werden.
Für die Anzeige von Versickerungsanlagen für Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken hat die zuständige Behörde ein digitales Verfahren entwickelt, so dass Versickerungsanlagen über den Onlinedienst schnell und einfach angezeigt werden können (Online-Dienst).
Für die Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist der Antrag der Wasserbehörde vorzulegen. Die einzureichenden Unterlagen werden auf dem Antragsformular aufgeführt. Für die Antragsbearbeitung sowie Ausstellung der wasserrechtlichen Erlaubnis wird eine einmalige Verwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr errechnet sich aus dem Zeitaufwand zur Bearbeitung des Antrages und beträgt in der Regel zwischen 200 und 300 €. Reichen Sie daher bitte nur vollständige und klar formulierte Anträge ein.
Die Wasserbehörde legt für die Bemessung der Versickerungsanlagen die Anforderungen des Arbeitsblattes DWA-A 138-1 zugrunde. Das auf den befahrbaren und befestigten Flächen (unter anderem Parkplätze, Zufahrten, Rampen der Tiefgarage) anfallende Niederschlagswasser darf nur oberflächlich (über die belebte Bodenzone einer bepflanzten Sickermulde bzw. über Rasengittersteine) oder nach entsprechender Vorreinigung versickern. Gleiches gilt für das von unbeschichteten Metall- oder Bitumendächern abfließende Niederschlagswasser. Diese Anforderungen sind bei der Planung der Entwässerungsanlagen bzw. Gestaltung der Außenflächen zu berücksichtigen.
Für eine Versickerung kommen verschiedene technische Anlagen in Frage, deren Anwendbarkeit sowohl von den Untergrundverhältnissen als auch von der Qualität des zu versickernden Wassers abhängt. Auf der Internetseite RISA Hamburg werden demnächst die unterschiedlichen Versickerungsanlagen mit den technischen Details sowie Vor- und Nachteilen vorgestellt.
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Antragsformular zur Versickerung von Niederschlagswasser
Die Versickerungspotenzialkarte gibt Auskunft über die Möglichkeiten zur Versickerung von Niederschlagswasser in Hamburg. Sie kann für die Planung von Versickerungsanlagen und Erstellung von B-Plänen herangezogen werden.
Zukünftig können Grundeigentümer:innen, Unternehmen und Organisationen Zuschüsse für die Planung und Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser auf Grundstücken in Hamburg beantragen.