Ein Großteil der Siedlungs- und Verkehrsflächen in Hamburg ist versiegelt und an die städtische Kanalisation angeschlossen, so dass Niederschläge vielfach dem natürlichen Wasserkreislauf entzogen werden. Die Ableitung des Niederschlagswassers führt zu einer Reihe negativer Auswirkungen, wie:
- Verringerung der Grundwasserneubildung
- Zusätzliche Belastung der öffentlichen Siele und Kläranlagen
- Verstärkter Abfluss in die Gewässer, was die Hochwassergefahr verschärft
- Negative Beeinflussung des Kleinklimas
Als ökologisch und ökonomisch sinnvolle Alternative zur zentralen Regenwasserableitung wird eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung betrachtet.
Dies bedeutet, dass die Niederschläge grundsätzlich dort, wo sie anfallen, erfasst und – soweit möglich – an Ort und Stelle durch geeignete Anlagen wieder dem natürlichen Kreislauf zugeführt werden.
Insbesondere die Versickerung von Niederschlagswasser ist unter bestimmten Voraussetzungen eine technisch einfache und kostengünstige Alternative zur Regenwasserableitung. Das Niederschlagswasser von unbelasteten Flächen (insbesondere Dachflächen) kann bei versickerungsfähigen Böden und ausreichendem Abstand zum Grundwasser über die belebte Bodenzone z. B. über Versickerungsmulden versickert werden. Weitere häufig zum Einsatz kommende Versickerungsanlagen sind:
- Sickerflächen
- Mulden-Rigolen-Systeme
- Rohr-/Rigolen-Anlagen
- Sickerschächte
- Sickerbecken
Unsere Broschüre „Dezentrale naturnahe Regenwasserbewirtschaftung“ informiert Sie umfassend sowohl über die Techniken zur Versickerung und Bewirtschaftung des Niederschlagswassers als auch über die rechtlichen Grundlagen bezüglich der Erteilung der wasser- rechtlichen Erlaubnisse und der Verwaltungspraxis.
Sofern die Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken stattfinden soll, ist unter bestimmten Voraussetzungen statt einer wasserrechtlichen Erlaubnis nur eine Anzeige bei der Wasserbehörde notwendig. Mehr Informationen dazu erhalten Sie auf der Seite erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser auf Wohngrundstücken.
In allen anderen Fällen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen. Für die Antragstellung verwenden Sie bitte das Antragsformular unter Downloads. Alle wichtigen Unterlagen und Informationen zur Antragstellung finden Sie in unserem Merkblatt.
Ansprechpartner:
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Frau Franz Tel.: 428 40 - 5288
E-Mail: Hella.Franz@bukea.hamburg.de
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Frau Knospe Tel.: 428 40 - 3344 (nur in Wasserschutzgebieten)
E-Mail: Sandra.Knospe@bukea.hamburg.de