Wichtiger Hinweis
Die Merkblätter 3 und 6 sind veraltet und werden zurzeit überarbeitet und aktualisiert. Bis zum Erscheinen der neuen Merkblätter können die bisherigen zur Orientierung herangezogen werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Jaeger.
Vor dem Hintergrund zahlreicher Aktivitäten auf dem Gebiet der Erkundung, Sicherung und Sanierung von Altlasten und Schadensfällen ist in der Behörde für Umwelt und Energie der „Arbeitskreis Qualitätssicherung“ eingerichtet. Der Arbeitskreis erarbeitet einheitliche Standards beispielsweise zu dem Neubau, dem Rückbau oder der Sanierung von Grundwassermessstellen und Förderbrunnen. Die erarbeiteten Standards sind in Form von Merkblättern zum verbindlichen Verwaltungshandeln eingeführt. Die Merkblätter haben inzwischen auch in den Verwaltungen anderer Bundesländern, bei Ingenieurbüros und in Brunnenbaufirmen Verbreitung gefunden.