Die im Erdreich und im Grundwasser vorhandene Wärme kann bei den sogenannten Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Hilfe von Brunnen genutzt werden. Dem geförderten Grundwasser wird über eine Wärmepumpe die Energie entzogen. Über einen Schluckbrunnen wird das abgekühlte Wasser wieder in den Boden eingeleitet.
Bild: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V
Für die Grundwasserentnahme und die Wiedereinleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt und Energie (W12) zu beantragen. Bitte verwenden Sie dafür das hinterlegte Antragsformular.
In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Da bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen Brunnen errichtet werden und in der Wärmepumpe wassergefährdende Stoffe zirkulieren, ist eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz von der Schutzgebietsverordnung notwendig. Befreiungen werden nur erteilt, wenn die Grundwasserförderung innerhalb der flachen Grundwasserleiter stattfindet und keine Konkurrenz zu den Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung besteht.
Ansprechpartner:
--------------------------------------------------------------------------------------------
Frau Bulla
Tel.: 428 40 - 5320 E-Mail: Maria.Bulla@bukea.hamburg.de
--------------------------------------------------------------------------------------------
Frau Knospe (nur in Wasserschutzgebieten)
Tel.: 428 40 - 3344 E-Mail: Sandra.Knospe@bukea.hamburg.de
--------------------------------------------------------------------------------------------
Download
Antragsformular zur Beantragung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Förderung von Grundwasser für Wärmepumpen
PDF herunterladen [PDF, 50,9 KB]Merkblatt zur Neubeantragung einer Grundwasserförderung
PDF herunterladen [PDF, 98,0 KB]Sonderzeichen und Namen können fälschlicherweise übersetzt werden