Die im Erdreich und im Grundwasser vorhandene Wärme kann bei den sogenannten Wasser/Wasser-Wärmepumpen mit Hilfe von Brunnen genutzt werden. Dem geförderten Grundwasser wird über eine Wärmepumpe die Energie entzogen. Über einen Schluckbrunnen wird das abgekühlte Wasser wieder in den Boden eingeleitet.
Bild: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V
Für die Grundwasserentnahme und die Wiedereinleitung ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen. Bitte verwenden Sie dafür das hinterlegte Antragsformular.
Der in Hamburg teilweise hohe Eisengehalt im Grundwasser führt bei der Wiedereinleitung des geförderten Wassers über den Schluckbrunnen oft zu einer vorzeitigen Verockerung des Brunnens und damit zu erhöhten Wartungs- und Instandhaltungskosten. Bitte prüfen Sie daher bei der Planung einer Wasser-Wasser-Anlage sehr genau die Eisengehalte im Grundwasser.
In Wasserschutzgebieten sind Bohrungen und Brunnen zum Aufsuchen und Nutzen von Grundwasser und der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verboten. Da bei Wasser/Wasser-Wärmepumpen Brunnen errichtet werden und in der Wärmepumpe wassergefährdende Stoffe zirkulieren, ist eine Befreiung gemäß Wasserhaushaltsgesetz von der Schutzgebietsverordnung notwendig. Befreiungen werden nur erteilt, wenn die Grundwasserförderung innerhalb der flachen Grundwasserleiter stattfindet und keine Konkurrenz zu den Brunnen der öffentlichen Trinkwasserversorgung besteht.