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Trinkwasserschutz

Die Hamburger Wasserschutzgebiete

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Trinkwasser ist und bleibt das Lebensmittel Nr. 1. Es ist ein lebensnotwendiges, aber auch begrenztes Gut.

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In Hamburg wird das Trinkwasser alleinig aus Grundwasser gewonnen. Oberflächennahe Grundwasservorkommen sind jedoch nur unzureichend vor Verunreinigungen geschützt. Um die Trinkwasserversorgung der  Bürgerinnen und Bürger  langfristig zu sichern, muss Hamburg diese Grundwasservorkommen besonders schützen. Zu den wichtigen Maßnahmen in diesem Zusammenhang zählt die Ausweisung von  Wasserschutzgebieten. Seit 1990  wurden durch den Senat sechs Wasserschutzgebiete festgesetzt. In Vorbereitung befindet sich die Schutzgebietsausweisung für das Trinkwassergewinnungsgebiet der Brunnengruppe Süd des Wasserwerkes Stellingen.

Die Karte zeigt die Lage der einzelnen Wasserschutzgebiete in Hamburg
BUE



Nähere Informationen zu den einzelnen Schutzgebieten erhalten Sie, wenn Sie in der folgenden Tabelle auf den Schutzgebietsnamen klicken.

WasserschutzgebietDatum der FestsetzungDatum des InkrafttretensFläche in km²
Baursberg

13.02.1990

01.07.1990

10

Süderelbmarsch/Harburger Berge

17.08.1993

01.04.1994

47

Curslack/Altengamme

10.06.1997

01.01.1998

24

Langenhorn/Glashütte

18.01.2000

01.04.2000

3

Billstedt

19.12.2000

01.04.2001

4

Eidelstedt/Stellingen

02.07.2019

01.11.2019

9

Stellingen Süd

geplant

(9)

Gesamtfläche der Wasserschutzgebiete

97

Die Größe der einzelnen Wasserschutzgebiete reicht von 3 bis 47 km². Insgesamt wird eine Fläche von 97 km² besonders geschützt. Die Wasserschutzgebiete nehmen damit mehr als 12% des Staatsgebietes ein.

Die wasserrechtlich genehmigte Gesamtfördermenge der Hamburger Wasserwerke GmbH (HWW) aus den besonders geschützten Grundwasservorkommen beträgt rund 34 Mio. m³/a. Dies entspricht einem Anteil von ca. 94 % der zulässigen Förderung von Hamburg Wasser aus den oberflächennahen Grundwasservorkommen in Hamburg. Zum Schutz des verbleibenden Anteils ist die Ausweisung des Wasserschutzgebiets Stellingen-Süd erforderlich.

Wasserschutzgebiete werden in drei Schutzzonen unterteilt, in denen abgestufte Verbote und Nutzungsbeschränkungen - in Abhängigkeit von der Entfernung zu den Brunnen - gelten. Hier erfahren Sie mehr zur Gliederung und Kennzeichnung von Wasserschutzgebieten.

Die Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind mit Inkrafttreten der Verordnung gültig. Darüber hinaus sind auch Regelungen in anderen Rechtsvorschriften wie z.B. der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) oder der Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) festgelegt.

unbekannt


Für das Grundwasser können Gefahren von verschiedenen Nutzungen ausgehen: Landwirtschaft und Gartenbau, Industrie und Gewerbe, Verkehr sowie Siedlungen. Insbesondere gelten höhere Anforderungen bei der Lagerung und Verwendung von wassergefährdenden Stoffen, der Nutzung von Grundwasser (z.B. Grundwasserförderung, Versickerung von Niederschlagswasser) und bei Baumaßnahmen. Bei der Errichtung von Wohngebäuden und anderen Bauwerken innerhalb eines Wasserschutzgebietes ist darauf zu achten, dass die das Grundwasser schützenden Deckschichten nicht vermindert oder durchstoßen werden (weitere Informationen: Abgrabungen in Wasserschutzgebieten).

So prüfen Sie, ob Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet liegt:

Gehen Sie auf die Seite des Geoportals Hamburg. Dort sind bereits die Wasserschutzgebiete blau schraffiert eingeblendet. Suchen Sie über das Feld "Suche Adresse, Stadtteil, Themen, Flurstück" rechts oberhalb der Karte Ihr Grundstück durch Eingabe von Straße und Hausnummer. Wenn sich Ihr Grundstück im Wasserschutzgebiet befindet, öffnet sich durch Klicken auf Ihr Grundstück in der Karte ein Informationsfenster, in dem die Informationen über das Wasserschutzgebiet enthalten sind. Andernfalls öffnet sich kein Infofenster. Zum Einblenden weiterer  Themen klicken Sie oben links auf  Themen.  Im Ordner Fachthemen finden Sie diverse Themen, die Sie durch Klicken auf das + Zeichen einblenden können. 

Kontakt für Nutzungen in den Wasserschutzgebieten