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Chronik des Verfahrens

Festsetzung der Überschwemmungsgebiete

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Für die Festsetzung von zehn zusätzlichen Überschwemmungsgebieten in Hamburg war ein mehrstufiges Verfahren erforderlich. In dieser Chronik ist dargestellt, welche Schritte seit der vorläufigen Sicherung im Sommer 2014 durchgeführt wurden.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft
FHH

5. Dezember 2017: Festsetzung der zehn vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete durch Senatsbeschluss

Auf der Sitzung des Hamburger Senates am 5. Dezember 2017 wurden die Verordnungen zur Festsetzung der zehn vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete beschlossen. Die Verordnungen sind im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Damit ist die vorläufige Sicherung beendet und die Überschwemmungsgebiete sind festgesetzt. Während der vorläufigen Sicherung galten in den Überschwemmungsgebieten die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Mit der Festsetzung gelten die Bestimmungen der Verordnungen, die die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetz ergänzen und zum Teil abmildern.

Die Verordnungen ermöglichen unter anderem eine vereinfachte Genehmigungspraxis. Bestimmte Vorhaben, die durch die Schutzbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes nur mit einer wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigung zulässig sind, sind durch die Verordnungen allgemein zugelassen worden. Das bedeutet, dass diese Vorhaben in den zehn neuen Hamburger Überschwemmungsgebieten auch ohne Ausnahmegenehmigung durchgeführt werden können. Damit entfallen auch die mit einer Ausnahmegenehmigung verbundenen Gebühren. Dabei ist für einige dieser Vorhaben eine Anzeigepflicht vorgesehen.

1. Juni bis 3. Juli 2017: Zweite öffentliche Auslegung

Vom 1. Juni bis zum 3. Juli 2017 erfolgte eine zweite öffentliche Auslegung der Entwürfe der Verordnungen für die festzusetzenden Überschwemmungsgebiete. Zu den Verordnungsentwürfen gehörten als Anlage Karten der Überschwemmungsgebiete. Bis zum 17. Juli konnten Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Anschließend wurden die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und bewertet und die Verordnungen für die Befassung durch den Senat vorbereitet.

Juli 2015 bis November 2016: Anpassung der Überschwemmungsgebiete und Beantwortung der Stellungnahmen

Zwischen Juli 2015 und November 2016 hat der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer nacheinander die Überprüfungen für die zehn damals noch vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiete abgeschlossen. Durch die neuen Gebietsgrenzen, die sich aus dem genaueren Rechenmodell ergeben haben, sind die meisten Gebiete in ihrer Ausdehnung kleiner geworden und in der Regel sind jetzt weniger Häuser betroffen als zuvor. Doch in den meisten Überschwemmungsgebieten gibt es durch die Überprüfung auch neu betroffene Grundstücke. Das Überschwemmungsgebiet Falkengraben ist durch die genauere Berechnung in seiner Ausdehnung größer geworden. Das Überschwemmungsgebiet Lottbek wurde aufgehoben.

Nach Abschluss jeder Überprüfung wurden die betroffenen Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Überschwemmungsgebietes in einer öffentlichen Veranstaltung über die Ergebnisse und deren Folgen informiert. Anschließend wurde die vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebietes durch eine Bekanntgabe im Amtlichen Anzeiger angepasst und die Stellungnahmen, die zu diesem Überschwemmungsgebiet eingegangen waren, wurden beantwortet.

Ab November 2014: Überprüfung der Überschwemmungsgebiete und Auswertung der zahlreichen Stellungnahmen

Während der Stellungnahmefrist sind mehr als vierhundert Stellungnahmen zu den vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingegangen. Diese wurden gebietsbezogen geprüft und ausgewertet. Zur Prüfung der vielen Hinweise und Anregungen setzte der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer eine neue Berechnungsmethode ein. Mit dieser Methode ist eine noch genauere Ermittlung der überschwemmten Flächen möglich als mit der zuvor verwendeten Standardmethode.

September und Oktober 2014: Informationsveranstaltungen und verlängerte Stellungnahmefrist

Ergänzend zu der öffentlichen Auslegung und den Informationen im Internet fanden im September und Oktober 2014 Informationsveranstaltungen der Bezirksämter für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger statt. Unabhängig von der vorgeschriebenen Stellungnahmefrist hat die Behörde für Umwelt und Energie alle Stellungnahmen, die bis zum 31. Oktober 2014 eingegangen sind, im Festsetzungsverfahren berücksichtigt.

16. Juni bis 31. Juli 2014: Öffentliche Auslegung und Vorläufige Sicherung

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und der Landesbetrieb für Straßen, Brücken und Gewässer haben die Überschwemmungsgebiete ermittelt, die nach den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes zusätzlich zu den bereits bestehenden Überschwemmungsgebieten festgesetzt werden müssen. Vom 16. Juni bis 31. Juli 2014 waren die Entwürfe der Verordnungen, der Karten und der Erläuterungstexte für die künftigen Überschwemmungsgebiete öffentlich ausgelegt. Im Internet standen auch weiterhin alle Unterlagen zur Verfügung.

Seit dieser ersten Auslegung waren die Gebiete vorläufig gesichert. Dadurch galten dort die Schutzbestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Dieses Verfahren ist durch die Gesetzgebung  vorgegeben. Es verhindert in der Zeit zwischen der Bekanntgabe der Schutzgebiete und deren formeller Festsetzung Maßnahmen, die den Schutzzielen eines Überschwemmungsgebietes entgegenwirken.

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Hochwasserschutz

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Abteilung Wasserwirtschaft