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Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie

Das Management der Hochwasserrisiken

Für Hamburg als Metropole am Wasser hat der Hochwasserschutz eine besondere Bedeutung. Das gilt für die Elbe genauso wie für alle anderen Flüsse und Bäche. Hochwasser lässt sich nicht verhindern. Jedoch kann das Risiko durch Hochwasser verringert werden. Dies ist das Ziel der europäischen Richtlinie zum Hochwasserrisikomanagement.

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LSBG

Unvergessen ist die große Sturmflut von 1962, die 315 Menschenleben kostete. Der Sturmflutschutz ist für Hamburg, seinen Hafen und die Elbmarsch von existenzieller Bedeutung.

Wenn heftiger Regen oder Schmelzwasser zu Überflutungen an Alster oder Bille mit ihren Nebengewässern führen, kommt es in erster Linie zu materiellen Schäden durch Keller- und Straßenüberflutungen.

Die EG-Richtlinie fordert eine Risikobewertung für die vier Schutzgüter: menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten. Das Risiko ist in Hamburg besonders hoch: hier trifft die enge Verbundenheit der Metropole mit dem Wasser zusammen mit der großstädtischen Ballung von Wohnen, Gewerbe und Industrie.

Die EG-Richtlinie fordert weiterhin, nicht nur häufige und mittlere, sondern auch seltene beziehungsweise extreme Hochwasserereignisse zu betrachten. Deren mögliche Auswirkungen sollen in Gefahren- und Risikokarten dargestellt werden.

Als dritten Schritt fordert die EG-Richtlinie die Erarbeitung eines länderübergreifenden Managementplan für den Umgang mit den Gefahren und Risiken durch Hochwasser.

In einem 6-Jahrezyklus werden die Risikobewertung, die Karten und der Managementplan überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert. Der erste Zyklus war mit der Aufstellung des Managementplanes im Dezember 2015 abgeschlossen. Der zweite Umsetzungszyklus hat mit der Überprüfung der Risikobewertung begonnen, deren Ergebnis am 22. Dezember 2018 veröffentlicht wurde. Zum 22. Dezember 2019 wurden die aktualisierten Gefahren- und Risikokarten veröffentlicht und zum Abschluss des zweiten Zyklus wurde am 22. Dezember 2021 der aktualisierte Hochwasserrisikomanagementplan veröffentlicht.

Rechtliche Grundlagen

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