Zeitliche Vorgaben
Zum 22. Dezember 2011 wurde für Hamburg erstmals eine Risikobewertung nach den Vorgaben der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtline vorgenommen. Zum 22. Dezember 2024 wurde diese Bewertung überprüft und aktualisiert. Die nächste Überprüfung der Bewertung muss zum 22. Dezember 2030 erfolgen.
Verfahren zur Bewertung
Bei der Bewertung wird für jedes Gewässer ermittelt, ob dort Hochwasserrisiken bestehen und ob diese erheblich (signifikant) sind.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist „Hochwasserrisiko" definiert als „Kombination der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Hochwasserereignisses mit den möglichen nachteiligen Hochwasserfolgen“. Das heißt, maßgeblich für die Höhe des Risikos ist nicht allein die Tatsache, wie oft und weiträumig ein Gewässer über die Ufer tritt. Die Höhe des Risikos bemisst sich auch danach, wie groß der mögliche Schaden in den betroffenen Gebieten ist. Hierbei werden folgende Schutzgüter berücksichtigt:
- menschliche Gesundheit
- Umwelt
- Kulturerbe
- wirtschaftliche Tätigkeiten und erhebliche Sachwerte
Länderübergreifende Vereinbarungen darüber, welche Kriterien ein signifikantes Risiko beschreiben, stellen eine Vergleichbarkeit der Risikobewertungen zwischen den Bundesländern sicher.
Verfahren zur Überprüfung
Alle Ereignisse, die seit 2018 bekannt wurden und in Zusammenhang mit einer Überflutung aus einem Gewässer stehen könnten, wurden darauf geprüft, ob sie auf ein bisher nicht bekanntes signifikantes Hochwasserrisiko hinweisen. Außerdem wurde mit allen zwischenzeitlich aktualisierten Daten, beispielsweise aus jüngeren Statistiken, detaillierteren Kartengrundlagen oder neueren Rechenverfahren, die bestehende Risikobewertung überprüft. Grundsätzlich führen risikomindernde Wirkungen umgesetzter Maßnahmen aus dem Managementplan zu einer Änderung der Risikobewertung.
Darstellung für das Elbeeinzugsgebiet
In der FGG-Elbe arbeiten die zehn Bundesländer zusammen, die im Einzugsgebiet der Elbe liegen oder Anteile daran haben: Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern. Wie schon für die Risikobewertungen 2011 und 2018 haben diese zehn Elbe-Länder einen gemeinsamen Bericht erarbeitet, der die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Überprüfung der Risikobewertung im deutschen Einzugsgebiet der Elbe beschreibt. In diesem Bericht sind alle lokalen und länderspezifischen Unterschiede berücksichtigt. Auch die Vorgehensweise und die Ergebnisse Hamburgs sind entsprechend eingeflossen.
Der Bericht steht ab dem 22. Dezember 2024 auf der Internetseite der FGG-Elbe zum Download zur Verfügung.
Darstellung für Hamburg
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft veröffentlicht einen ergänzenden Bericht, in dem die Vorgehensweise und die Ergebnisse der Überprüfung in Hamburg detaillierter dargestellt werden. Ergänzend stehen eine Karte mit der linienhaften und eine Karte mit der flächenhaften Darstellung der Risikogebiete im Maßstab 1:150.000 zur Verfügung. (Der Maßstab gilt bei Ausdruck in DIN A3).
Der Bericht ist eine Fortschreibung der Information der Öffentlichkeit über das Ergebnis der Bewertung der Hochwasserrisiken in der Freien und Hansestadt Hamburg von Dezember 2011 und Dezember 2018.
Rechtliche Grundlagen
- Wasserhaushaltsgesetz - WHG: Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (veröffentlicht vom Bundesministerium der Justiz)
- HWRM-RL_- Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (veröffentlicht von der Europäischen Union)