Wozu dienen Überschwemmungsgebiete?
In Gebieten, die von Binnenhochwasser überflutet werden, gibt es grundsätzlich zwei Problemstellungen. Zum einen geht es um die Schäden, die durch ein Binnenhochwasser entstehen können. Diese betreffen zum Beispiel die menschliche Gesundheit, Sachwerte oder Kulturgüter. Auch die Umwelt kann geschädigt werden, zum Beispiel durch Schadstoffe, die in das Wasser gelangen. Zum anderen dienen Überschwemmungsgebiete naturgemäß dazu, nach starken Regenfällen die Wassermassen aufzunehmen und zwischenzuspeichern. Wird ein Überschwemmungsbereich eingeengt, so verschlechtert sich dadurch die Situation ober- oder unterhalb der Veränderung.
In Überschwemmungsgebieten soll eine angepasste Nutzung erreicht werden, die beiden Aspekten gerecht wird.
Wie soll die angepasste Nutzung erreicht werden?
Mit der vorläufigen Sicherung und rechtlichen Festsetzung gelten in Überschwemmungsgebieten Schutzbestimmungen. Sie haben drei Ziele:
- Es sollen in Überschwemmungsgebieten keine Werte geschaffen werden, die durch Überflutungen gefährdet wären.
- Der Schutz des Gewässers vor Verunreinigung soll gewährleistet werden.
- Die Funktion des Gebietes als Rückhalt für Hochwasser darf nicht eingeschränkt werden und der natürliche Abfluss darf nicht behindert werden.
Eigentümer, Bewohner und Nutzer von Flächen in einem Überschwemmungsgebiet müssen die geltenden Schutzbestimmungen beachten.
Welche Vorhaben sind von den Schutzbestimmungen betroffen?
Die Schutzbestimmungen sind in Paragraf 78 Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgeführt. Sie beinhalten bauliche Einschränkungen, Nutzungseinschränkungen und den Gewässerschutz. Durch die Bestimmungen der einzelnen Rechtsverordnungen, mit denen die Überschwemmungsgebiete festgesetzt wurden, werden diese Schutzbestimmungen ergänzt und zum Teil abgemildert. Einige Vorhaben werden unter bestimmten Voraussetzungen allgemein zugelassen.
Der Leitfaden Überschwemmungsgebiete in Hamburg enthält zahlreiche Beispiele, welche konkreten Vorhaben von den Schutzbestimmungen betroffen sind und welche nicht.
Sind Ausnahmen von den Schutzbestimmungen möglich?
In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Wasserbehörde Ausnahmen zulassen. Hierfür müssen bestimmte Bedingungen erfüllt werden. Unter anderem darf der Hochwasserschutz nicht gefährdet werden und es dürfen keine nachteiligen Auswirkungen auf An-, Ober– und Unterlieger entstehen. Der Leitfaden Überschwemmungsgebiete in Hamburg enthält Hinweise, wie eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden kann und nennt die zuständige Wasserbehörde.
Gibt es Auswirkungen auf bestehende Nutzungen?
Für bestehende Nutzungen, beispielsweise Gebäude oder Pflanzungen, ändert sich durch die Festsetzung als Überschwemmungsgebiet grundsätzlich nichts. Es gibt keine Verpflichtung für die Eigentümer oder Nutzer, Änderungen vorzunehmen. Es liegt im Ermessen jedes Einzelnen, dem Hochwasserrisiko mit einer Anpassung der Nutzung entgegen zu wirken.
Wenn an bestehenden Nutzungen Veränderungen geplant sind, die den Schutzzielen in Überschwemmungsgebieten entgegenwirken könnten, muss die zuständige Behörde im Einzelfall prüfen, ob dieses Vorhaben zulässig ist. Dies gilt zum Beispiel für Anbauten an bestehenden Gebäuden oder großflächige Neupflanzungen von Gehölzen oder Sträuchern.