Verordnung und Karten

Überschwemmungsgebiete Dove- und Gose-Elbe

Die Überschwemmungsgebiete am Unterlauf der Dove- und Gose-Elbe wurden am 19. Juli 1966 durch Verordnung des Hamburger Senates festgesetzt. Es sind Flächen, die beiderseits der Dove-Elbe zwischen der Krapphof- und der Dove-Elbe-Schleuse im Osten und der Tatenberger Schleuse im Westen sowie beiderseits der Gose-Elbe zwischen der Reitschleuse und der Einmündung in die Dove-Elbe liegen. Betroffen sind die Gemarkungen Neuengamme, Ochsenwerder, Reitbrook, Allermöhe, Moorfleet und Tatenberg.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Allgemeine Informationen zu der Bedeutung von Überschwemmungsgebieten, zu den dort geltenden Schutzbestimmungen und zu dem formalen Festsetzungsverfahren finden Sie auf den übergeordneten Themenseiten.

Wenn Sie Fragen zu den Schutzbestimmungen haben oder Baumaßnahmen oder Nutzungsänderungen in einen Überschwemmungsgebiet planen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Wasserbehörde.

Download

Verordnung über das Überschwemmungsgebiet am Unterlauf der Dove- und Gose-Elbe vom 19.07.1966

Anlage 1 zur Verordnung über Überschwemmungsgebiete am Unterlauf der Dove- und Gose-Elbe, 1:25.000

Lageplan

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Karte der Hamburger Überschwemmungsgebiete

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BUKEA / Wasserwirtschaft

Geoportal Wasseratlas Hamburg: Überschwemmungsgebiete

Sie können in die Karte zoomen oder nach einer Adresse suchen. Bei Klick auf ein (blau dargestelltes) Überschwemmungsgebiet erhalten Sie Informationen zu diesem Gebiet. Bei Klick in einen der grau dargestellten Kartenrahmen erhalten Sie Zugriff auf die Detailkarten im Maßstab 1:10.000 (PDF).

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft