Vorläufige Sicherung

Überschwemmungsgebiet der Lottbek

Das Überschwemmungsgebiet der Lottbek ist vorläufig gesichert. Damit gelten hier die Schutzbestimmungen der Paragrafen 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes. Zur Zeit prüft die BUKEA die Stellungnahmen, die zu den Unterlagen eingegangen sind, die bis zum 20. Februar 2026 öffentlich ausgelegt waren.

  • Umwelt, Klima, Energie, Agrarwirtschaft

Vorläufige Sicherung

Das Überschwemmungsgebiet der Lottbek ist seit dem 6. Februar 2026 vorläufig gesichert.

Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung, der auch eine Begründung enthält, finden Sie im Amtlichen Anzeiger vom 02. Januar 2026, der unten auf dieser Seite verlinkt ist.

Die Fläche des vorläufig gesicherten Überschwemmungsbebiets können Sie den Karten aus der öffentlichen Auslegung entnehmen, die unten zum Download zur Verfügung stehen.

Was bedeutet die vorläufige Sicherung?

In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der Paragrafen 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes.

Dadurch soll verhindert werden, dass beispielsweise durch die Ausweisung von Bauflächen oder die Erteilung von Genehmigungen Zustände hergestellt werden, die die Hochwassergefahr weiter erhöhen. Das bedeutet, dass in dem Gebiet einige Maßnahmen verboten oder nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig sind. In dem unten bereitgestellten Leitfaden (vorläufige Sicherung) finden Sie hierzu Erläuterungen mit vielen Beispielen. 

Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Lottbek mit der im Entwurf vorgestellten Verordnung würden weniger stenge Bestimmungen gelten. Grund hierfür sind die geplanten allgemeinen Zulassungen in der Verordnung. In dem unten bereitgestellten Leitfaden finden Sie auch hierzu Erläuterungen mit vielen Beispielen. 

Wie lange gilt die vorläufige Sicherung?

Die vorläufige Sicherung endet, sobald das Überschwemmungsgebiet der Lottbek durch Rechtsverordnung festgesetzt ist oder die vorläufige Sicherung aufgehoben wird. 

Für die Dauer der vorläufigen Sicherung können die Karten bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, eingesehen werden. Außerdem stehen die Karten weiterhin auf dieser Internetseite zur Verfügung.

 

Amtlicher Anzeiger

Amtlicher Anzeiger der Hansestadt Hamburg Ausgabe Nr. 7 vom 23.01.2026 (Link)

Fristverlängerung für die Öffentliche Auslegung zum Erlass der Rechtsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Lottbek

Amtlicher Anzeiger der Hansestadt Hamburg Ausgabe Nr. 7 vom 23.01.2026 (Download)

Fristverlängerung für die Öffentliche Auslegung zum Erlass der Rechtsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Lottbek

Amtlicher Anzeiger der Hansestadt Hamburg Ausgabe Nr. 1 vom 02.01.2026 (Link)

Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Lottbek und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Erlass der Rechtsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Lottbek

Amtlicher Anzeiger der Hansestadt Hamburg Ausgabe Nr. 1 vom 02.01.2026 (Download)

Vorläufige Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Lottbek und Öffentlichkeitsbeteiligung zum Erlass der Rechtsverordnung über das Überschwemmungsgebiet der Lottbek

Leitfaden

Informationen zu den Schutzbestimmungen

Leitfaden Überschwemmungsgebiete, Dezember 2017
BUKEA / Wasserwirtschaft

Leitfaden (für vorläufige Sicherung) Überschwemmungsgebiete

Diese Broschüre beschreibt die Bestimmungen, wie sie während der vorläufigen Sicherung des Überschwemmungsgebiets der Lottbek gelten. Sie erläutert die Inhalte der Paragrafen 78, 78a und 78c des WHG. Bitte beachten Sie, dass einige in der Broschüre genannte Internetadressen nicht mehr gültig sind.

Leitfaden Überschwemmungsgebiete, Dezember 2017
BUKEA / Wasserwirtschaft

Leitfaden Überschwemmungsgebiete

Diese Broschüre beschreibt die Bestimmungen, wie sie nach der Festsetzung auch für das Überschwemmungsgebiets der Lottbek gelten sollen. Bitte beachten Sie, dass einige in der Broschüre genannte Internetadressen nicht mehr gültig sind.

Allgemeine Informationen zu Überschwemmungsgebieten

Überschwemmung an der Mühlenau
LSBG/Ackermann

Was sind Überschwemmungsgebiete? Raum für Gewässer - Schutz für Menschen und Güter

Überschwemmungsgebiete sind Flächen, die bei einem Binnenhochwasser natürlicherweise von Wasser überschwemmt oder durchflossen werden.

Informationen zu möglichen Hochwasserereignissen

Screenshot des Hamburger Kartenportals zum Hochwasserrisikomanagement
LGV Hamburg

Kenntnis hilft, sich zu schützen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten

Welche Wassertiefen können bei bestimmten Hochwasserereignissen auftreten? Sind Einwohner, Industrieanlagen, wichtige Einrichtungen oder Infrastruktur betroffen? Je mehr wir über die möglichen Risiken wissen, desto besser können wir uns darauf vorbereiten.

Kontakt

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Abteilung Wasserwirtschaft