Vorläufige Sicherung
Das Überschwemmungsgebiet der Lottbek ist seit dem 6. Februar 2026 vorläufig gesichert.
Den genauen Wortlaut der Allgemeinverfügung, der auch eine Begründung enthält, finden Sie im Amtlichen Anzeiger vom 02. Januar 2026, der unten auf dieser Seite verlinkt ist.
Die Fläche des vorläufig gesicherten Überschwemmungsbebiets können Sie den Karten aus der öffentlichen Auslegung entnehmen, die unten zum Download zur Verfügung stehen.
Was bedeutet die vorläufige Sicherung?
In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die Schutzbestimmungen der Paragrafen 78, 78a und 78c des Wasserhaushaltsgesetzes.
Dadurch soll verhindert werden, dass beispielsweise durch die Ausweisung von Bauflächen oder die Erteilung von Genehmigungen Zustände hergestellt werden, die die Hochwassergefahr weiter erhöhen. Das bedeutet, dass in dem Gebiet einige Maßnahmen verboten oder nur mit Ausnahmegenehmigung zulässig sind. In dem unten bereitgestellten Leitfaden (vorläufige Sicherung) finden Sie hierzu Erläuterungen mit vielen Beispielen.
Nach der Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Lottbek mit der im Entwurf vorgestellten Verordnung würden weniger stenge Bestimmungen gelten. Grund hierfür sind die geplanten allgemeinen Zulassungen in der Verordnung. In dem unten bereitgestellten Leitfaden finden Sie auch hierzu Erläuterungen mit vielen Beispielen.
Wie lange gilt die vorläufige Sicherung?
Die vorläufige Sicherung endet, sobald das Überschwemmungsgebiet der Lottbek durch Rechtsverordnung festgesetzt ist oder die vorläufige Sicherung aufgehoben wird.
Für die Dauer der vorläufigen Sicherung können die Karten bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, eingesehen werden. Außerdem stehen die Karten weiterhin auf dieser Internetseite zur Verfügung.