Schutz der europäischen Meere
Die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) ist am 15. Juli 2008 in Kraft getreten (MSRL 2008/56/EG). Sie fordert die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Maßnahmen zu ergreifen, um bis 2020 einen guten Zustand der Meeresumwelt zu erhalten oder zu erreichen. Der gute Zustand muss auf Dauer gewährleistet und eine künftige Verschlechterung vermieden werden.
Die MSRL gibt erstmals einen einheitlichen Ordnungsrahmen für den Umweltzustand der Meeresgewässer für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor. Sie soll nach dem sogenannten Integrationsprinzip die Einbeziehung von Umweltanliegen in alle maßgeblichen Politikbereiche fördern. Gleichzeitig stellt die MSRL die Umweltsäule der Europäischen Integrierten Meerespolitik dar.
Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
Jeder Mitgliedstaat hat eine Strategie zur Erreichung des guten Zustands seiner Meeresgewässer zu entwickeln.
Für Deutschland betrifft dies die Nord- und die Ostsee. Hamburg steht mit seinem Küstengewässer bei der Insel Neuwerk im Wattenmeer in der Verantwortung, gemeinsam mit den anderen Küstenländern und dem Bund die Richtlinie umzusetzen.
Das Verfahren zur Entwicklung einer Meeresstrategie gliedert sich in sechs Schritte:
- Anfangsbewertung zur Erfassung des aktuellen Umweltzustands
- Beschreibung eines guten Umweltzustands
- Festlegung von Umweltzielen und dazu gehörenden Indikatoren
- Erstellung und Durchführung eines Überwachungsprogramms für die laufende Bewertung und regelmäßige Aktualisierung der Ziele der Richtlinie
- Erstellung eines Maßnahmenprogramms zur Erreichung oder Aufrechterhaltung eines guten Umweltzustands
- praktische Umsetzung des Maßnahmenprogramms
Guter Umweltzustand
Wesentliche Grundlage der MSRL ist der Ökosystemansatz. Er soll gewährleisten, dass die Nutzung und der Schutz der Meere auf der Basis eines guten Umweltzustandes in Einklang gebracht werden. Gleichzeitig soll die Anpassungsfähigkeit der Meeresökosysteme nicht beeinträchtigt werden. Damit wird eine nachhaltige Nutzung der Ressourcen des Meeres ermöglicht.
Bereits für die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wurden der Zustand des Hamburgischen Küstengewässers beschrieben und Maßnahmen zur Verbesserung ermittelt. Mit der MSRL wird die Beschreibung des guten Umweltzustandes um meeresspezifische Belastungsparameter wie Unterwasserlärm und Müll erweitert. Auch wird erstmals der Meeresboden in die Betrachtung mit einbezogen.
Berichte
Die bisher erstellten Berichte finden Sie auf der gemeinsamen Seite der Länder und der Bundesregierung:
http://www.meeresschutz.info/
Wasserwirtschaftliche Daten
Bundesweites Datenportal
Das Portal Wasser-DE ist eine zentrale Informationsplattform für den Zugang zu wasserwirtschaftlich relevanten Daten und Informationen zu EG-Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie sowie weiteren europäischen Richtlinien für ganz Deutschland.