Bedeutung der Wasserbelange für die Stadtplanung
Mit der Ersten Fortschreibung des Hamburger Klimaplans hat sich die Stadt Hamburg zum Ziel gesetzt, eine naturnahe und dezentrale Regenwasserbewirtschaftung umzusetzen. Das anfallende Regenwasser verdunstet oder versickert möglichst vor Ort, um den lokalen Wasserhaushalt zu stärken und gleichzeitig die Gewässer und Siele zu entlasten (s. Grafik „Grundsätze der Regenwasserbewirtschaftung“). Auch nach § 1a Abs. 5 BauGB soll der Anpassung an die Folgen des Klimawandels Rechnung getragen und diese in der Abwägung berücksichtigt werden. Nach Bundes-Klimaanpassungsgesetz haben Träger öffentlicher Aufgaben zudem das Ziel der Klimaanpassung fachübergreifend und integriert bei ihren Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen (§ 8 KAnG).

Vorteile der Checkliste
Eine frühzeitige Betrachtung der wasser- und abwasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ist wichtig und notwendig. Flächenbedarfe für Versickerungsanlagen, die Gewässerentwicklung, den Hochwasserschutz oder andere Belange können so rechtzeitig identifiziert und in der Planung gesichert werden, zum Beispiel als verbindliche Vorgabe in der Verordnung. Mögliche Konflikte, beispielsweise aufgrund konkurrierender geplanter Flächennutzungen, können vermieden und Chancen für eine multifunktionale Nutzung erkannt werden. Mit der Checkliste können Themen und Fragestellungen, die auch bisher schon bei Bebauungsplanverfahren oder städtebaulichen Planungen relevant waren, frühzeitiger betrachtet.
Die Anwendung
Die vorliegende Checkliste enthält Leitfragen zu den Themen
(1) Starkregenvorsorge,
(2) Regenwasserbewirtschaftung,
(3) Grundwasserschutz und Trinkwasserressourcen,
(4) Oberflächengewässerschutz,
(5) Schmutzwasser,
(6) Binnenhochwasserschutz und
(7) Küstenhochwasserschutz.
Diese Fragen dienen als Grundlage für sich anschließende Fachgutachten, wie dem Entwässerungsgutachten, in denen diese Themen dann vertieft betrachtet werden. Um den größtmöglichen Mehrwert zu erzielen, wird empfohlen, dass die zuständige, plangebende Stelle oder das mit der Erstellung des Vorentwurfs beauftragte Planungsbüro die Checkliste bereits im Zusammenhang mit den ersten Planungsüberlegungen, also vor der Grobabstimmung, ausfüllt. Die Checkliste ist eine Unterstützung für die plangebenden Stellen. Sie kann der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft und/oder dem mit der Erstellung des Entwässerungsgutachtens beauftragten Büro nach dem Ausfüllen auch übersandt werden. Davon kann die spätere Zusammenarbeit bei der Detailplanung profitieren.