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Schutz des Trinkwassers

Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen

Die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Eidelstedt/Stellingen wurde am 2. Juli 2019 beschlossen. Das Wasserschutzgebiet befindet sich im Bereich Eidelstedt und Schnelsen und schützt Grundwasserressourcen, die von den Brunnengruppen Nord und Mitte des Wasserwerks Stellingen zur Trinkwassergewinnung genutzt werden.

BUE/U12

Das Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen ist in die Schutzzonen I, II und III untergliedert. Die Schutzzone I wurde für alle Brunnen ausgewiesen. Die Schutzzone II wurde für fünf der sechs Brunnen ausgewiesen. Auf die Ausweisung einer Schutzzone II für den Brunnen Nr. 8A konnte verzichtet werden, da in seiner unmittelbaren Umgebung ausreichend mächtige schützende Deckschichten vorhanden sind. Die Schutzzone III wurde von den Brunnen aus bis zu einer Entfernung von etwa zwei Kilometern ausgewiesen.

Luftbild mit A7
Firma Friedel, Hamburg 2008

Die genehmigte jährliche Grundwasserfördermenge für das Wasserwerk Stellingen beträgt 4,5 Millionen Kubikmeter. Das Wasserwerk Stellingen versorgt die Bürgerinnen und Bürger in Eidelstedt, Stellingen, Lokstedt und Eppendorf mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Weitere Informationen zum Wasserwerk finden Sie auf der Webseite von Hamburg Wasser

Die im Wasserschutzgebiet geltenden Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind in der Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführt. Die Verordnung ist am 1. November 2019 in Kraft getreten.  

Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Eidelstedt/Stellingen befindet, können Sie auf der Karte unter Downloads oder im Portal Geo-Online Hamburg überprüfen (Beschreibung siehe auf der Seite Wasserschutzgebiete unten).

Download

Verordnung Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen

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Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen

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Informationsblatt zum WSG Eidelstedt/Stellingen

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