Das Wasserschutzgebiet Eidelstedt/Stellingen ist in die Schutzzonen I, II und III untergliedert. Die Schutzzone I wurde für alle Brunnen ausgewiesen. Die Schutzzone II wurde für fünf der sechs Brunnen ausgewiesen. Auf die Ausweisung einer Schutzzone II für den Brunnen Nr. 8A konnte verzichtet werden, da in seiner unmittelbaren Umgebung ausreichend mächtige schützende Deckschichten vorhanden sind. Die Schutzzone III wurde von den Brunnen aus bis zu einer Entfernung von etwa zwei Kilometern ausgewiesen.

Die genehmigte jährliche Grundwasserfördermenge für das Wasserwerk Stellingen beträgt 4,5 Millionen Kubikmeter. Das Wasserwerk Stellingen versorgt die Bürgerinnen und Bürger in Eidelstedt, Stellingen, Lokstedt und Eppendorf mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser. Weitere Informationen zum Wasserwerk finden Sie auf der Webseite von Hamburg Wasser
Die im Wasserschutzgebiet geltenden Verbote und Nutzungsbeschränkungen sind in der Wasserschutzgebietsverordnung aufgeführt. Die Verordnung ist am 1. November 2019 in Kraft getreten.
Ob sich Ihr Grundstück innerhalb des geplanten Wasserschutzgebietes Eidelstedt/Stellingen befindet, können Sie auf der Karte unter Downloads oder im Portal Geo-Online Hamburg überprüfen (Beschreibung siehe auf der Seite Wasserschutzgebiete unten).