Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigungsverfahren Firma ZRE GmbH
Für die Errichtung einer Abfallverbrennungsanlage für Siedlungsabfälle sowie von Nebeneinrichtungen - Zentrum für Ressourcen und Energie - wurden folgende wasserrechtliche Zulassungen erteilt:
Änderung der ersten wasserrechtlichen Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen
Nachtrag zur ersten wasserrechtlichen Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen
zweite wasserrechtliche Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser sowie von Rückspülwasser der Baugrubenwasserbehandlungsanlage in öffentliche Abwasseranlagen
Die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft hat der ZRE GmbH, Bullerdeich 19, 20537 Hamburg, am 17.07.2023 eine Änderung der ersten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 15.12.2022, am 30.08.2023 einen Nachtrag zur ersten Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser in öffentliche Abwasseranlagen vom 15.12.2022 und am 30.08.2023 die zweite Zulassung des vorzeitigen Beginns für die Einleitung von Baugrubenwasser sowie von Rückspülwasser der Baugrubenwasserbehandlungsanlage in öffentliche Abwasseranlagen auf dem Grundstück Schnackenburgallee 100, 22525 Hamburg, Gemarkung Ottensen, Flurstück 4231 erteilt.
Die Genehmigungsbehörde hat unter Berücksichtigung der Stellungnahmen der nach § 10 Abs. 5 BImSchG an den Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden und Trägern öffentlicher Belange geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 17 Abs. 1 WHG vorliegen. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, dass jeweils mit einer Entscheidung zugunsten der Antragstellerin gerechnet werden kann, jeweils ein öffentliches Interesse sowie ein berechtigtes Interesse der Antragstellerin an dem vorzeitigen Beginn besteht und jeweils keine irreversiblen Schäden durch die mit der Zulassung des vorzeitigen Beginns gestatteten Maßnahmen entstehen. Darüber hinaus hat sich die Antragstellerin verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die mit den Zulassungen des vorzeitigen Beginns gestatteten Maßnahmen verursachten Schäden zu ersetzen und, wenn das Vorhaben nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Aufgrund dieser Prüfungsergebnisse hat die Genehmigungsbehörde die Bescheide zur wasserrechtlichen Zulassung des vorzeitigen Beginns erteilt.
Bescheide
www.uvp-verbund.de/hh
Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts:
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2019/2010 DER KOMMISSION vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/1147 DER KOMMISSION vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung
Auslegung:
Die Bescheide sowie die Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Bescheide mit der jeweiligen Begründung liegen vom 11. Oktober 2023 bis einschließlich 24. Oktober 2023 an der folgenden Stelle zu den angegebenen Zeiten zur Einsicht aus:
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, im Raum E.01.274
Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
montags bis donnerstags 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Hinweise:
Diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt die Zustellung der Zulassungsbescheide an die Personen, die Einwendungen erhoben haben.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gelten die Zulassungsbescheide auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt.
Bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist können die Zulassungsbescheide von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, I 012, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg, angefordert werden.
Hamburg, den 10. Oktober 2023
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft