Fragen und Antworten
E-Scooter können als Teil der Mikromobilität perspektivisch ein wichtiger Baustein zur Bewältigung der sogenannten „ersten“ und „letzten Meile“ sein. Besonders außerhalb der Innenstadt, wo die Wege zu den Bahnstationen häufig etwas länger und der Verkehr weniger verdichtet sind, ist die Mikromobilität ein geeignetes Instrument, um die Anbindung an die Bahn zu verbessern und Anreize zu schaffen, das eigene Auto stehen zu lassen. Wichtig ist jedoch, dass die Fahrzeuge das geordnete Stadtbild nicht beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit nach wie vor gewährleistet ist.
Seit Inkrafttreten der bundesweit geltenden Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) am 15. Juni 2019 dürfen E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Gemäß eKFV dürfen die Fahrzeuge maximal 20 km/h schnell sein und müssen z.B. über zwei voneinander unabhängige Bremsen, Vorder- und Rücklicht, eine „hellertönende Glocke“ und eine Lenk- oder Haltestange verfügen. Zudem müssen die Fahrzeug über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
Das Mindestalter zur Nutzung von E-Scootern und anderen Elektrokleinstfahrzeugen beträgt 14 Jahre. Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
Nein, eine Helmpflicht besteht nicht. Das Tragen eines Helmes ist jedoch empfehlenswert.
Für E-Scooter besteht eine Radwegebenutzungspflicht. Wenn kein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden ist, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden.
E-Scooter dürfen legal auf dem Gehweg, am Straßenrand und – wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben wurden – in Fußgängerzonen abgestellt werden. Grundsätzlich dürfen abgestellte E-Scooter andere Verkehrsteilnehmer:innen nicht gefährden. So ist beim Parken der Fahrzeuge darauf zu achten, dass eine Gehwegbreite von mindestens 1,6m verfügbar bleibt.
Mit Bolt, Dott, Lime, Ryde und Voi sind derzeit fünf Anbieter in Hamburg aktiv.
Ja, das Verleih-Angebot von E-Scootern und E-Bikes gilt in der FHH als Sondernutzung und ist damit genehmigungspflichtig. Jeder Anbieter der Sharing-E-Scooter oder -E-Bikes anbieten möchte, muss einen öffentlich-rechtlichen Rahmenvertrag mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) abschließen. Die darin enthaltenen Bedingungen sind die Grundvoraussetzung für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum der FHH.
Um dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern entgegenzuwirken, prüft die BVM in Abstimmung mit den Bezirken, die Umsetzung von E-Scooter-Abstellflächen. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter kann, in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger erhöhen.
Für falsch abgestellte E-Scooter können, wenn die Fahrzeuge verkehrsgefährdend oder -behindernd abgestellt werden, Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Neben der Polizei unterstützen die Beschäftigten des Landesbetriebs Verkehr (LBV) in ihren Kontrollgebieten dabei, den öffentlichen Raum verkehrssicherer zu gestalten, indem sie verkehrswidrig abgestellte E-Scooter erfassen, wenn nötig und möglich umstellen und Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten. In akuten Gefahrenlagen kann ein E-Scooter auch abgeschleppt werden.
Die Anbieter führen an sieben Tagen/ Woche an stark frequentierten Bereichen wie dem Hauptbahnhof eine anbieterübergreifende „Fußpatrouille“ durch, die unsachgemäß abgestellter E-Scooter auf- und umstellt. Zudem haben sich die Anbieter vertraglich verpflichtet binnen 24h auf Beschwerden zu reagieren. Vorgaben der FHH zu Parkverbotszonen und Abstellflächen werden anbieterseitig in den Verleih-Apps so schnell wie möglich, spätestens jedoch nach fünf Werktagen übernommen.
Bürger:innen können Ihre E-Scooter-Beschwerden an folgendes E-Mail-Postfach der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) richten: E-Scooter-Beschwerden@bvm.hamburg.de
Eine automatisierte Eingangsbestätigung fasst die notwendigen Angaben einer Beschwerde noch einmal zusammen.
Alternativ können falsch abgestellte Sharing-E-Scooter von Bolt, Lime und Voi auch über den so genannten Scooter-Melder in wenigen Klicks auf folgender Website abgegeben werden: Scooter-Melder.de
E-Scooter der Firma Dott können direkt via E-Mail an support@ridedott.com gemeldet werden.
Beschwerden zu E-Scootern der Firma Ryde können direkt via E-Mail an support@ryde-technology.com abgegeben werden.
- die Anzahl der E-Scooter-Fahrten pro Tag variiert zwischen 2-3 Fahrten (wetter- und jahreszeitenabhängig)
- die durchschnittlich zurückgelegte Distanz pro Fahrt liegt unter 2 km
- die durchschnittliche Fahrtdauer beträgt unter zehn Minuten
- die meisten Fahrten finden in den innenstadtnahen Quartieren statt (Neustadt, Hamburg-Altstadt, HafenCity, St. Georg, St. Pauli)
Aus Gründen der Verkehrssicherheit darf auf einem E-Scooter nicht zu weit gefahren werden. So genannte Tandemfahrten sind sehr gefährlich und werden von den Ordnungskräften bei Feststellung geahndet.
Für E-Scooter-Fahrende gelten die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrende. Um die Gefahr durch E-Scooter-Fahrten unter Alkoholeinfluss einzudämmen, schalten Sharing-Firmen bei Großveranstaltungen oder nachts Reaktionstests vor Fahrtbeginn in den Verleih-Apps aktiv.