Fragen und Antworten
Wie kann ich mich bewerben?
Über das Stellenportal der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) werden alle Stellen innerhalb aller Behörden ausgeschrieben. Durch Filterfunktionen können die einzelnen Behörden, zum Beispiel die Stellenangebote der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und auch Entgeltgruppen eingegeben werden. Bewerbenden wird empfohlen sich ein Bewerberprofil anzulegen, um alle Funktionen des Portals nutzen zu können. Über dieses Bewerberportal kann die spätere Kommunikation stattfinden.
Welche Unterlagen dürfen bei einer Bewerbung nicht fehlen?
In der Stellenausschreibung ist vermerkt, welche Unterlagen eingereicht werden sollen. Klassischerweise gehören dazu:
- Anschreiben,
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweise (z.B. Zeugnisse), welche die geforderten Abschlüsse belegen und
- Beurteilung bzw. ein Arbeits- oder Zwischenzeugnis (nicht älter als drei Jahre)
- Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (nur Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg)
- ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung
- ggf. weitere Unterlagen, je nach Position (z.B. Führerschein)
Was passiert, nachdem ich mich beworben habe?
Nach der Ausschreibung folgen einige Schritte im Stellenbesetzungsverfahren:
Bewerbungen gehen ein
Eingehende Bewerbungen werden durch das Recruiting gesichtet und auf Vollständigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.
Nach Bewerbungsschluss
Das Recruiting-Team erstellt einen Bewerbervergleich auf Basis der erforderlichen und vorteilhaften Kriterien sowie der aktuellen Beurteilungen und Zeugnisse.
Das Recruiting-Team und der jeweilige Fachbereich stimmen ab, welche Bewerbende zu einem Gespräch eingeladen werden.
Versand Einladungen
Die Einladungen werden circa eine Woche vor Gesprächstermin per E-Mail verschickt. Sofern vor dem Vorstellungsgespräch eine Aufgabe gestellt wird, wird dies in der Einladung gesondert erwähnt.
Vorstellungsgespräch
Das Vorstellungsgespräch wird mit Hilfe eines strukturierten Interviewleitfadens geführt.
Im Auswahlgremium befinden sind Vertretende aus Recruiting, Fachbereich, Personalrat (PR), Gleichstellung und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung.
Zusage / Absage
Nach den Vorstellungsgesprächen berät sich das Auswahlgremium. Die Zusage erfolgt nach Zustimmung durch den PR zunächst telefonisch.
Sofern Ihre Bewerbung nicht erfolgreich war, erfolgt nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Absage per E-Mail.
Einstellung
Für den weiteren Einstellungsprozess werden Sie von den Mitarbeitenden der Personalverwaltung kontaktiert.
Wie kann ich mich auf ein Vorstellungsgespräch vorbereiten? Was erwartet mich?
Bei Vorstellungsgesprächen werden allen eingeladenen Bewerbenden dieselben Fragen und gegebenenfalls Aufgaben gestellt. Wir empfehlen Ihnen sich vor dem Vorstellungsgespräch eingehend mit der Stellenausschreibung und unserer Behörde vertraut zu machen.
Kann ich mich schon bewerben, auch wenn ich erst in einem Monat das Studium / die Ausbildung abgeschlossen habe?
Die Bewerbung kann bereits eingereicht werden, mit dem Hinweis, wann das Studium/ die Ausbildung abgeschlossen wird. Sollte nur die Urkunde zur Bestätigung des Abschlusses noch nicht vorlegen, so kann eine Bestätigung der Hochschule/des Betriebes vorgelegt werden, dass der Abschluss bestanden ist.
Wie lange muss ich nach meiner Bewerbung warten, bis ich eine Rückmeldung bekomme?
Die Rückmeldezeit hängt von der Stelle und auch von der Anzahl der Bewerbungen ab. Meist werden Stellen für zwei bis vier Wochen im Stellenportal der FHH ausgeschrieben.
Je nach der Anzahl der Bewerbungen kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
Bewerbende haben die Möglichkeit, sich nach dem Stand der Bewerbung zu erkundigen. Sie können uns eine E-Mail senden oder telefonisch kontaktieren.
Nach welchen Kriterien wird eine Entscheidung getroffen, welcher Bewerber die Stelle bekommt?
Als Behörde wenden wir das Prinzip der Bestenauslese an, welches verfassungsrechtlich geregelt ist (Grundgesetz Artikel 33, Absatz 2).
Woher weiß ich, was ich verdienen werde?
Als Grundlage für die Höhe des Gehaltes dienen die Entgelttabellen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). In den Stellenausschreibungen wird immer die Entgeltgruppe angegeben. Die Entgeltgruppen sind nochmals in unterschiedliche Erfahrungsstufen eingeteilt. Zunächst wird jede neue Mitarbeiterin und jeder neue Mitarbeiter der ersten Erfahrungsstufe der jeweiligen Entgeltgruppe zugeordnet. Nach einer individuellen Prüfung ist bei bereits vorhandener einschlägiger Berufserfahrung eine Zuordnung bis maximal Erfahrungsstufe 3 möglich. Die Prüfung erfolgt anhand von Nachweisen, wie z.B. letzte Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse oder Entgeltbescheinigung.
Inwieweit beziehungsweise in welchen Positionen sind auch Quereinstiege möglich?
Dies hängt von der Stelle ab und welche erforderlichen Profilkriterien in der Stellenausschreibung angegeben sind. Jede Bewerbung wird vom Recruiting-Team dahingehend genau geprüft.
Kommen grundsätzlich auch Teilzeitbeschäftigungen in Frage?
Ja, Stellen innerhalb der FHH sind meist voll- und teilzeitgeeignet. Dies wird in der Stellenausschreibung angegeben. Falls eine Stelle nur vollzeit- oder teilzeitgeeignet sein sollte, finden Sie einen Hinweis darauf in der Stellenausschreibung.