Abschaffung der Zettelwirtschaft

Pilotprojekt zur Digitalisierung des Parkraummanagements startet ab 7. Juli in zwei Quartiersparkgebieten

18. Juni 2026 Pressemitteilung

Das Parken in Hamburg wird einfacher, komfortabler und digitaler. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen, indem die Zettelwirtschaft nach und nach abgeschafft wird. Ab 7. Juli startet der Landesbetrieb Verkehr (LBV) in den Stadtteilen Harvestehude und Borgfelde/Hohenfelde/Uhlenhorst ein neues System. In diesen beiden Pilotgebieten werden Parkberechtigungen künftig digital erfasst und per Scan-Fahrzeug automatisch überprüft. Ziel ist es, die Zettelwirtschaft nach und nach in allen Bewohnerparkgebieten in Hamburg abzuschaffen. Das bedeutet konkret: rund 6,34 Millionen Parkausweise sollen nach und nach papierlos werden.

  • Verkehr und Mobilitätswende

In den Pilotgebieten brauchen die Parkausweise nicht mehr hinter die Windschutzscheibe gelegt werden. Dies gilt sowohl für Bewohnerparkausweise als auch für Parkscheine und für die Besucherparkausweise. Damit entfällt der Rückweg vom Automaten zum Auto, das Ausdrucken und das Bringen der Besucherparkausweise zum Auto. Auch Bewohnerparkausweise müssen in den Pilotgebieten nicht mehr ausgedruckt und hinterlegt werden. Diese Entbürokratisierung gilt zunächst in den gekennzeichneten Gebieten und wird nach und nach für alle Bewohnerparkgebiete freigeschaltet. Dadurch werden in Hamburg über 90.000 Vorgänge bei den Bewohnerparkausweisen, rund 450.000 Vorgänge bei den Besucherparkausweisen und 5,8 Millionen Vorgänge an den Parkscheinautomaten zukünftig papierlos und digital gestaltet. Das ist im Alltag eine echte Erleichterung: kein Ausdrucken, Suchen nach dem Ausweis, kein Vergessen oder Verrutschen, kein schlecht lesbarer Zettel hinter beschlagenen Scheiben. Wenn keine Parktickets mehr ausgedruckt werden müssen, werden 546 Kilometer an Papier eingespart – das ist in etwa die Strecke von Hamburg nach Prag.

Für Autofahrer gibt es dabei eine wichtige Neuerung: Wer am Automaten einen Parkschein kauft, gibt künftig wie beim Handyparken sein Kennzeichen ein. Damit wird das Kennzeichen und die Parkberechtigung beim LBV digital hinterlegt. Einen Parkschein zum Auslegen gibt es dann nicht mehr. Wer ein E-Auto mit E-Kennzeichen fährt, muss nur sein Kennzeichen in der App oder am Automaten eingeben und parkt weiterhin bis zur Höchstparkdauer kostenfrei. Die Kennzeichen sind digital in einer Datenbank hinterlegt. Die Überprüfung der Parkberechtigungen soll mit dem Einsatz von zunächst einem Scan-Fahrzeug effizienter erfolgen: Das Fahrzeug ist mit Kameras ausgestattet, und prüft während der Fahrt Parkberechtigungen und erkennt, wenn ein Auto falsch parkt. Das System gleicht die Kennzeichen automatisiert mit den Datenbanken für Parkberechtigungen ab; z. B. Bewohnerparkausweise, Handyparken, Ausnahmegenehmigungen. Ist ein Kennzeichen berechtigt, werden die Daten sofort gelöscht. Werden Fahrzeuge digital ohne Parkberechtigung erkannt, werden die Außendienstkräfte vom Landesbetrieb Verkehr diese – und nur diese Fahrzeuge – aufsuchen, um den Vorgang vor Ort zu überprüfen. Da bestimmte Parkberechtigungen wie etwa Schwerbehindertenparkausweise nicht kennzeichengebunden sind, ist dieser Schritt weiterhin erforderlich. Das Scan-Fahrzeug ist als solches gekennzeichnet. Auch die Gebiete, in denen es unterwegs ist, sind entsprechend ausgeschildert.

Mehr Kontrolle, mehr Sicherheit

Falsch geparkte Fahrzeuge versperren die Sicht an Kreuzungen, blockieren Feuerwehrzufahrten, zwingen Radfahrende auf die Fahrbahn. Eine Studie des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt: Bis zu 18 Prozent der innerörtlichen Unfälle mit Fußgänger:innen und Radfahrenden lassen sich auf Parkvorgänge zurückführen. Konsequentes kontrollieren führt dazu, dass besser geparkt wird und reduziert damit Unfallursachen messbar.

Personal gezielter einsetzen

Scan-Fahrzeuge verändern, wie die Arbeit unserer Mitarbeitenden aussieht. Statt jedes Fahrzeug einzeln zu Fuß zu kontrollieren, können sich die Außendienstkräfte auf die Fälle konzentrieren, bei denen tatsächlich etwas nicht stimmt. Das bedeutet, dass die Verwaltung effizienter und moderner wird. Das senkt die Kosten für den Steuerzahler.

 

Wo ist das erste Fahrzeug unterwegs?

Das Pilotprojekt läuft in folgenden Quartiersparkgebieten:

E304 Innocentiapark

E305 Isestraße

E306 Klosterstern

E307 Tennisstadion

N109 Hofweg

N110 Feenteich

N111 Uhlenhorster Weg

N112 Schwanenwik

N113 Lübecker Straße

M111 Borgfelde

Eine Karte der Pilotgebiete sowie eine Übersicht aller Hamburger Quartiersparkzonen finden Sie unter hamburg.de/go/digipark.

Anjes Tjarks, Verkehrssenator: „Durch die Digitalisierung machen wir das Leben der Menschen in Hamburg spürbar einfacher und komfortabler. Die Zeiten der Zettelwirtschaft beim Parken gehen zu Ende, Verwaltungsabläufe werden effizienter und transparenter. Mit dem digitalen Parkraummanagement reduzieren wir den Parksuchverkehr und entlasten die Anwohnerinnen und Anwohner von unnötigem Verkehr. Durch den Pilotbetrieb von einem Scan-Fahrzeug in zwei ausgewählten Quartiersparkgebieten machen wir den nächsten Schritt zu einem digitalen Parkraum. Das heißt im Alltag: Kennzeichen eingeben, fertig. Keine Zettel mehr, keine unnötigen Wege. Das ist Digitalisierung, die im Alltag wirklich ankommt. Dabei ist der Schutz persönlicher Daten jederzeit gewährleistet: Erhobene Daten werden sicher verarbeitet, bei bestehender Parkberechtigung sofort gelöscht und auch sonst nur so lange wie nötig gespeichert.“

Alexandra Lott, Geschäftsführerin des LBV: „Wir setzen auf Technik, wo sie hilft und auf Menschen, wo es drauf ankommt. Die Scan-Fahrzeuge übernehmen die Vorarbeit. Den Rest erledigt unser Außendienst: mit Augenmaß, vor Ort, wie immer. Mit dem Einsatz der Scan Cars setzen wir deutschlandweit Maßstäbe.“

Die rechtlichen Voraussetzungen dafür sind geschaffen: Hamburg hat bereits im Januar 2026 ein eigenes Gesetz zum digitalen Parkraummanagement beschlossen, ab dem 1. Juli 2026 gilt dann die bundesweite Regelung im Straßenverkehrsgesetz.

Der Datenschutz ist berücksichtig: Die Kameras sind so ausgerichtet und konfiguriert, dass ausschließlich Kennzeichen und Standorte parkender Fahrzeuge erfasst werden.

Auch bei den Daten gilt das Prinzip der Sparsamkeit: Kennzeichenangaben werden nach Ablauf der Parkberechtigungsdauer zum Tagesende gelöscht. Daten aus der Videokontrolle werden unmittelbar nach dem Abgleich mit den Parkberechtigungen gelöscht – es sei denn, es liegt der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vor. In diesem Fall bleiben sie bis zum Abschluss des Verfahrens gespeichert.

Der Pilot entspricht den Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes. Vor und während des Betriebs erfolgt eine enge Abstimmung mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Über den LBV

Der Landesbetrieb Verkehr kümmert sich mit seinen rund 450 Mitarbeitenden um Kfz-Zulassung, Führerscheinwesen und Parkraumbewirtschaftung in Hamburg.

Bildmaterial zur Verwendung finden Sie hier:

Scan-Fahrzeug

Hinweisschild

Parkscheinautomat mit Tastatur

Bildrechte: LBV

 

Rückfragen der Medien

Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Telefon: 040 42841 3211
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de

Landesbetrieb Verkehr
Abteilung Kommunikation
Telefon: 040 42858 4005
E-Mail: medienarbeit@lbv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/lbv

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