Hintergrund der neuen Bewohnerparkzonen ist die sehr schwierige Parksituation in den Straßen. Eine durchgeführte Untersuchung durch den LBV sowie die Bewertung durch die beteiligten Behörden bestätigen die angespannte Parksituation, insbesondere tagsüber. Parksuchverkehr und Falschparkende sorgen zudem für eine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit der anderen Verkehrsteilnehmenden. Die zulässigen Dimensionen der Bewohnerparkzonen sind durch die Straßenverkehrsordnung rechtlich auf 1.000 Meter pro Seitenlänge begrenzt. Demzufolge müssen in Ottensen die zwei neuen Bewohnerparkzonen eingeführt werden, um damit das gesamte Gebiet abzudecken.
Martin Bill, Staatsrat für Verkehr und Mobilitätswende: „Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist die Parkplatzsuche sehr schwer. Das Bewohnerparken erleichtert ihnen die Parkplatzsuche. Die Einführung der beiden zusätzlichen Bewohnerparkzonen wirkt dem starken Parkdruck entgegen, verringert den Parksuchverkehr und erhöht zudem die Verkehrssicherheit – insbesondere für Radfahrende, zu Fuß Gehende und auch Kinder auf dem Schulweg.“
Ab dem 11. Februar 2022 können Bewohner:innen für ihre Parkzone einen Bewohnerparkausweis unkompliziert online oder auch direkt an allen LBV-Standorten beantragen. Mit diesem Ausweis sind sie von der Entrichtung der Parkgebühr und der Höchstparkdauer, innerhalb der in Kraft tretenden Zonen, ausgenommen. Das Parken bleibt auch für Nicht-Bewohnende gegen Gebühr möglich. Zusätzlich können Bewohner:innen für ihren Besuch entsprechende Besucherausweise (3,00 Euro pro Tag) beantragen.
Allgemein gilt in diesen Bewohnerparkgebieten ab dem 28. März 2022 eine Parkscheinpflicht (3,00 Euro je Stunde) mit einer Höchstparkdauer von drei Stunden. Im Friesenweg, der Bülowstraße und Teilen der Grünebergstraße sowie Bleickenallee besteht die Möglichkeit, ein Tagesticket zu erhalten (max. 10,00 Euro pro Tag). Die Bewirtschaftungszeit gilt werktags zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten stehen die öffentlichen Parkmöglichkeiten allen Nutzer:innen gebührenfrei zur Verfügung.
Weitere Regelungen
Gewerbetreibende können für ihre betriebsnotwendigen Fahrzeuge Ausnahmegenehmigungen beantragen. Es gilt hier grundsätzlich die Einzelfallprüfung der LBV-Abteilung Ausnahme-Genehmigungs-Management (LBV AGM). Die Vergabe von Ausnahmegenehmigungen erfolgt mit Blick auf die erforderliche Notwendigkeit und die jeweilige Parksituation, um eine weitere, nicht zwingend notwendige Fahrzeugbelastung im Bewohnerparkgebiet zu vermeiden. Die Ausnahmegenehmigung kann niedrigschwellig online auf der Internetseite vom LBV beantragt werden.
Weitere Informationen und Hintergründe zum Bewohnerparken, der Wirkungsweise und auch zur Beantragung finden Sie auf der Homepage des LBV unter https://www.hamburg.de/bewohnerparken und in den dazugehörigen FAQs Häufige Fragen zum Bewohnerparken in Hamburg - hamburg.de
Rückfragen der Medien
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