Hamburg.de Startseite Politik & Verwaltung Behörden ... Aktuelles Pressemeldungen
Elektromobilität in Hamburg

Preisanpassung an städtischen Ladesäulen

25. Mai 2022 Pressemitteilung
  • Verkehr und Mobilitätswende
  • Sie lesen den Originaltext

Zum 1. August 2022 werden die Preise für das Ad-hoc-Laden an öffentlichen Ladesäulen erhöht: von aktuell 32 ct/kWh auf 44 Cent/kWh bei Normalladesäulen und 50 Cent/kWh bei Schnellladesäulen. Die bereits bestehende Abrechnungspauschale von 2,06 € pro Ladevorgang bleibt bestehen. Hintergrund sind zum einen stark gestiegene Strompreise und zum anderen der zu Jahresbeginn eingeführte Nutzungspreis an städtischen Ladesäulen.

  • Verkehr und Mobilitätswende
  • Sie lesen den Originaltext

Alle Elektromobilitätsanbieter (Electric Mobility Provider, EMP) erhalten zu exakt gleichen Konditionen Zugang zu den Hamburger Ladestationen von Stromnetz Hamburg und können Ihren Ladestrom dort zu ihren eigenen Preisen anbieten.

Das Hamburger Modell zeichnet sich dadurch aus, dass allen EMP diskriminierungsfreier Zugang zu den städtischen Ladesäulen gewährt wird. Dadurch kann der Endkunde aus einer Vielzahl an Ladestromanbietern (aktuell ca. 50) wählen, sodass an den städtischen Ladesäulen ein maximaler Wettbewerb der verschiedenen EMP besteht.

Das Modell geht bisher auf – in 2021 wurden 92,5 % aller Ladevorgänge mit einer Ladekarte des entsprechenden EMP über dieses Modell abgewickelt. Das Aufladen an öffentlichen Ladestationen muss jedoch auch möglich sein, ohne dass die Nutzer einen dauerhaft angelegten Vertrag abgeschlossen haben. In 2021 wurden ca. 7,5 % der Ladevorgänge an städtischen Ladesäulen ad-hoc, also über die Direktbezahlung per SMS oder App abgewickelt.

Staatsrat Andreas Rieckhof: „Viele Ladestromanbieter haben ihre Tarife bereits angepasst und teilweise deutlich erhöht. In dieser aktuellen Situation müssen auch die Preise des ad-hoc Ladens angehoben werden. Der reine Strompreis je kWh bleibt im Marktvergleich weiterhin wettbewerbsfähig. Die Abrechnungspauschale wird zusätzlich erhoben, da beim Direktbezahlen per App oder SMS zusätzliche Kosten für Abrechnungsdienstleister anfallen.“