Hamburg kommt damit dem Wunsch vieler Nutzerinnen und Nutzer nach, die über blockierte, jedoch nicht genutzte Ladesäulen klagen. Von der neuen Beschilderung unberührt bleibt die Regelung, das E-Fahrzeuge mit E-Kennzeichen auf öffentlichen Parkplätzen in Hamburg weiterhin innerhalb der Höchstparkdauer von den Parkgebühren befreit sind.
Dass die Elektromobilität in Hamburg weiter Fahrt aufnimmt, lässt sich nicht nur an den stark gestiegenen Zulassungszahlen von Elektroautos im Stadtgebiet erkennen, sondern auch an der erhöhten Auslastung der öffentlichen Ladeinfrastruktur. In Hamburg gibt es aktuell über 21.500 rein batterieelektrische Fahrzeuge (also solche ohne Verbrennungsmotor) und rund 25.000 Plug-in Hybride. Zusammengenommen sind das gut 46.500 Elektrofahrzeuge.
Um dem steigenden Bedarf weiter gerecht zu werden, baut Hamburg die öffentliche Ladeinfrastruktur kontinuierlich aus. Hierbei kommen neben AC-Ladesäulen nun auch sogenannte High-Power-Charger mit einer Ladeleistung von bis zu 150 kW zum Einsatz. Durch diese werden demnächst auch die bisherigen 50 kW Ladesäulen ersetzt. Während bei normalen Ladevorgängen mit 22 kW (Alternating Current [AC], Wechselstrom) geladen wird, kann bei Schnellladungen (Direct Current [DC], Gleichstrom) und High-Power-Chargern mit deutlich mehr Ladeleistung gerechnet werden. Für über 100 Kilometer Fahrleistung werden nur wenige Minuten Ladezeit benötigt.
Es stehen derzeit knapp über 2.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte zur Verfügung. Im Verhältnis zu den in der Stadt fahrenden E-Pkw liegt Hamburg damit bundesweit vorn. Von den 2.000 Ladepunkten sind knapp über 1.400 in städtischer Regie entstanden. Mehr als 600 Ladepunkte werden von privaten Unternehmen z. B. an Tankstellen oder Supermärkten betrieben.
Mit dem sukzessiven Umbau der Beschilderung gilt für die öffentliche Ladeinfrastruktur dann:
Das Parken an Ladesäulen ist rund um die Uhr nur noch erlaubt, wenn auch ein Ladevorgang gestartet wird. Diese Regelung wird zukünftig durch das bundeseinheitliche Zusatzschild „während des Ladevorgangs“ angezeigt, für das sich Hamburg auf Bundesebene stark gemacht hatte.
- An AC-Ladesäulen wird die Höchstparkdauer während des Bewirtschaftungszeitraums (werktags von 9:00 bis 20:00 Uhr) für mehr Reichweite von aktuell zwei auf künftig drei Stunden angehoben (an DC-Ladesäulen bleibt die Höchstparkdauer von einer Stunde bestehen). Nach wie vor sind die Ladesäulen ausschließlich E-Fahrzeugen mit entsprechendem E-Kennzeichen vorbehalten.
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