Die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab Januar 2025 erhöht die Betriebskosten im Taxengewerbe deutlich. Zur Sicherung des wirtschaftlichen Betriebs und der Zahlung fairer Löhne für die Fahrer:innen ist eine Anpassung des Tarifs notwendig. Die Neuerungen im Detail:
Festpreise für bestellte Fahrten
Um den Kund:innen bereits vor Fahrantritt Sicherheit über den Preis der anstehenden Fahrt zu geben zu können, hat der Senat mit seinem Beschluss zur Änderung der Taxenordnung erstmals die Möglichkeit eröffnet, dass Taxenvermittler ab Februar 2025 den Fahrgästen für bestellte Taxenfahrten Festpreise anbieten können. Diese Festpreise sind für jede Taxenfahrt unter Nennung von Start und Ziel möglich und befinden sich auf dem Niveau des durchschnittlichen Fahrpreises nach dem städtischen Taxentarif. Die Fahrgäste wissen dann bereits vor Fahrtantritt, was die jeweilige Fahrt kostet und können den Festpreis verbindlich bestellen. Wer dies nicht möchte kann weiterhin mit der Preisermittlung durch das Taxameter fahren. Diese Festpreise können nur über die Taxenvermittler bestellt werden, bei Einsteigen am Taxenstand oder dem Heranwinken aus dem Verkehr kann nur der variable Preis nach Taxameter genutzt werden. Von Taxenfahrern beispielsweise nachts auf der Reeperbahn geforderte Festpreise sind für Fahrten innerhalb Hamburgs rechtswidrig!
Qualitätssicherung
Zur Qualitätssicherung muss ab Februar 2025 in allen Hamburger Taxen im vorderen und hinteren Sitzplatzbereich ein behördlicher QR-Code gut sichtbar angebracht werden. Über diesen können Fahrgäste direkt Informationen zur Taxenfahrt und zu den Rechten & Pflichten abfragen oder mit der Behörde auch im Falle von Beschwerden Kontakt aufnehmen. Der digitale QR-Code ersetzt auch den bisherigen Tarifaushang in Papier.
Vereinfachung des Taxentarifs
Ab Februar 2025 gibt es nur noch einen Grundpreis und zwei Kilometerstufen. Mit der Einführung der Festpreise wird die bisher geltende „Karenzminute“ gestrichen. Bei der Preisermittlung durch das Taxameter wirkt sich nunmehr das Stehen an der Ampel oder im Stau preiserhöhend aus. Der Grundpreis von 6,00 Euro zu den bisherigen Hauptzeiten konnte dadurch aber auf 4,50 Euro abgesenkt werden. Mit dieser Umstellung werden die Fahrpreise im Durchschnitt um 4,8 Prozent angehoben. Grund hierfür sind die Erhöhungen des Mindestlohns seit der letzten Anpassung des Taxentarifs im Juli 2023, der seinerzeit noch 12,00 Euro betrug und ab Januar 2025 auf 12,82 Euro steigt. Die Steigerung der auch im Taxenbetrieb in erheblichen Umfang anfallenden Lohnkosten wird hierdurch aufgefangen.
Rückfragen der Medien
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle I Dennis Krämer
Telefon: 040 42841 1685
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bvm
X, Instagram: @bvm_hh