Parkgebühren

Faire Gebührenanpassung beim Parken im Rahmen der Inflationsentwicklung

19. Mai 2026 Pressemitteilung

Hamburg passt die Parkgebühren erstmals nach über vier Jahren an – maßvoll und gezielt. Hamburg bleibt damit im Vergleich mit anderen deutschen Großstädten im Mittelfeld. Gleichzeitig schafft Hamburg die gesetzlichen Grundlagen, um das Parken zu digitalisieren und zu entbürokratisieren.

  • Verkehr und Mobilitätswende

Ziel ist es, den begrenzten öffentlichen Parkraum wirksam zu steuern, die Parkplatzsuche zu erleichtern und den Wandel der Mobilität zu fördern. Die zusätzlichen Einnahmen kommen auch verkehrsbezogenen Maßnahmen wie dem Ausbau und der Instandhaltung von Straßen zugute.

Strategische Förderung

Die Gebühren für die digitale Beantragung der Bewohnerparkausweise steigt moderat, um die Digitalisierung weiter zu fördern. Das bewusste Ziel bleibt: Bewohnerinnen und Bewohner sollen beim Parken im eigenen Quartier klar bevorzugt bleiben. Elektrofahrzeuge können weiterhin bis zur jeweiligen Höchstparkdauer kostenfrei parken.

Gewerbliche Elektrofahrzeuge profitieren künftig zusätzlich: Beim Parken am Standort gilt künftig ein vergünstigter Satz von 70 Euro gegenüber 250 Euro für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Wer elektrisch fährt, wird in Hamburg gezielt gefördert — privat wie gewerblich.

Gebühren nach über vier stabilen Jahren moderat angepasst

Seit 2022 sind die Parkgebühren in Hamburg nicht verändert worden, trotz einer kumulierten Inflation von rund 20 Prozent. Im Rahmen der Inflationsentwicklung werden die Gebühren nun angepasst.

Die neuen Gebührensätze im Überblick:

  • Kurzzeitparken: Zone 1 (Innenstadt): von 3,50 Euro auf 4,00 Euro pro Stunde, Zone 2: von 3,00 Euro auf 3,50 Euro pro Stunde, Zone 3: von 2,50 Euro auf 3,00 Euro pro Stunde und Zone 4: 1,50 Euro auf 2,00 Euro pro Stunde
  • Tagestickets: Zone 2: von 10,00 Euro auf 12,00 Euro, Zone 3 und Zone 4: von 8,00 Euro auf 10,00 Euro
  • Wochentickets: Zone 2 und Zone 3: von 30,00 Euro auf 33,00 Euro, Zone 4: von 24,00 Euro auf 26,00 Euro
  • Bewohnerparkausweise: Digitale Antragstellung: von 65 Euro auf 70 Euro, Antrag vor Ort: von 70 Euro auf 90 Euro
  • Besucherparkausweise: Zone 1 und Zone 2: von 3,00 Euro auf 4,00 Euro, Zone 3 und Zone 4: von 2,50 Euro auf 3,00 Euro

Im Städtevergleich liegt Hamburg mit 4 Euro pro Stunde in der Innenstadt im Mittelfeld, gleichauf mit Berlin, Köln und Frankfurt, und günstiger als Stuttgart (5,60 Euro) und Düsseldorf (4,50 Euro).

Die technische Umstellung auf die neuen Parkgebühren erfolgt schrittweise im Laufe der nächsten Wochen. Die aktuell zu zahlenden Gebühren sehen Sie wie gewohnt am Parkautomaten, in ihrer Parken-App, den Onlinediensten sowie auf der Internetseite des Landesbetrieb Verkehr.

Schrittweise zur vollständigen Digitalisierung des Parkraummanagements

Mit der Aktualisierung der Parkgebührenverordnung ist nun die gesetzliche Grundlage für die weitere Digitalisierung des Parkraummanagements geschaffen worden. Parkscheine aus dem Automaten und ausgedruckte Bewohnerparkausweise gehören damit bald der Vergangenheit an. Demnächst reicht es, das Kennzeichen am Automaten zu hinterlegen. Auch Parkberechtigungen zum Bewohner- und Besucherparken müssen dann nicht mehr ausgedruckt werden. Das wird Zeit sparen, Bürokratie reduzieren und die Nachvollziehbarkeit erleichtern. Über die praktische Umsetzung informieren wir detailliert im Laufe der kommenden Monate. Erst dann wird das neue System wirksam. 

Rückfragen der Medien
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Pressestelle
Telefon: 040 42841 3211
E-Mail: pressestelle@bvm.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bvm
Instagram: @bvm_hh 

Landesbetrieb Verkehr
Abteilung Kommunikation
Telefon: 040 42858 4005
E-Mail: medienarbeit@lbv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/lbv

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