So wurden die Genehmigungen zum Parken gemeinsam entbürokratisiert: Seit Juni 2023 gibt es neue Richtlinien für das Parken am Standort. Sie haben zusammen mit der großzügigeren Genehmigungspraxis für das Parken beim Kunden die Genehmigungsquote von Ausnahmegenehmigungen für Wirtschaft, Sozialdienste und Sportvereine deutlich erhöht. Ein vereinfachteres Verfahren bei der Beantragung von Sonderparkausweisen bietet ab sofort besseren Service für notwendige Ausnahmegenehmigungen für das Handwerk und Co. Im Zuge der laufenden Digitalisierung aller Angebote können diese Sonderparkausweise ganz aktuell über ein kundenfreundlich überarbeitetes Online-Antragsverfahren unter diesem Link beantragt werden. Die bisherigen Ausnahmegenehmigungen werden damit konzentriert, Benutzerführung, Angaben und Unterlagen werden schlanker gestaltet.
Die Bewohnerparkgebiete wurden gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern noch einmal im Zuschnitt optimiert. Hamburg nutzt damit seine gesetzlichen Möglichkeiten voll aus und vereinfacht das Bewohnerparken im Rahmen der bundesrechtlichen Grenzen. So sind die Quoten für Ausnahmegenehmigungen für Betriebe oder Pflegedienste, die bei Ihren Kund:innen bzw. Patient:innen oder am jeweiligen Standort parken möchten, in Hamburg sehr hoch. Die Genehmigungsquote für das „Parken am Standort“ liegt seit Jahresbeginn bis einschließlich Oktober 2024 im Mittelwert derzeit bei 91 Prozent, für Sonderparkausweise zum „Parken bei Kund:innen“ liegt diese sogar bei rund 99 Prozent.
Um eine Flexibilisierung des Bewohnerparkens zu erreichen, die die Interessen von Wirtschaft, sozialen Dienstleistungen, Sport und Kultur stärker berücksichtigt, setzt sich die BVM gemeinsam mit den Beteiligten des Runden Tisches im Bund für ein Quartiersparken in städtischen Bereichen mit erheblichem Parkraummangel ein. Im Zuge der aktuellen Modernisierung des Straßenverkehrsrechts im Bund hat die BVM die Schaffung der erforderlichen gesetzlichen Grundlagen vorgeschlagen. Der Vorschlag wurde vom Bundesrat angenommen; die Bundesregierung ist nun aufgefordert, diese rechtssichere und unbürokratische Weiterentwicklung des Bewohnerparkens zügig umzusetzen. Von einem solchen „Quartiersparken“ profitieren neben den Bewohnerinnen und Bewohnern auch die ansässigen Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen, die das jeweilige Quartier maßgeblich (mit-) prägen und notwendige Versorgungsleistungen erbringen. Die vorgesehene Öffnung der Parkbevorrechtigung für gebietsansässige Unternehmen, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen fördert „Quartiere der kurzen Wege“ und sichert leistungsfähige lokale Wirtschafts-, Sozial- und Infrastrukturen.
Ein weiterer Wunsch, der aus den Gesprächen mit den Akteuren des runden Tisches hervorging, ist die Optimierung der einzelnen Bewohnerparkzonen. Dies umfasst unter anderem angepasste Zonenzuschnitte sowie die Einführung von Tages- und Wochentickets. Zu diesem Zweck wurden für alle aktuell bestehenden Bewohnerparkgebiete Veranstaltungen durchgeführt, bei denen Interessenverbände sowie Bürgerinnen und Bürger erneut aktiv an der Gestaltung ihrer Bewohnerparkzone mitwirken konnten.
Dr. Anjes Tjarks, Senator für Verkehr und Mobilitätswende: „Dieser Runde Tisch zum Thema Parken ist ein Erfolg. Gemeinsam haben wir die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner, der Gewerbetreibenden, Institutionen, Organisationen und Einrichtungen diskutieren und Lösungen erarbeiten können. Dabei sind wir in den vergangenen eineinhalb Jahren mit großen Schritten vorangekommen. Die vereinfachten Richtlinien zum Parken von Gewerbetreibenden am Firmensitz führen in diesem Jahr bis dato zu einer Genehmigungsquote von 91 Prozent. Müssen die Gewerbetreibenden beim Kunden parken, liegt die Genehmigungsquote sogar bei rund 99 Prozent. Wir konnten Bürokratie durch Digitalisierung abbauen, die Beantragung und Erteilung der Sonderparkausweise weiter vereinfachen und wir werden uns weiter für gesetzliche Regelungen beim Quartiersparken einsetzen; meine Behörde steht dazu im fortlaufenden fachlichen Austausch mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Ich möchte mich bei allen Beteiligten des Runden Tisches für die konstruktiven und lösungsorientierten Gespräche zur Gestaltung des begrenzt vorhandenen öffentlichen Raumes bedanken.“
Jan-Oliver Siebrand, Geschäftsführer Nachhaltigkeit und Mobilität der Handelskammer Hamburg: „Wir wollen die konstruktiven Gespräche fortsetzen. Hamburg muss sich auch mit dem neuen Senat weiter entschlossen auf Bundesebene für eine Reform der Gesetze einsetzen, damit aus dem Bewohner- ein Quartiersparken werden kann. Nur dann haben in Mischgebieten ansässige Unternehmen eine Chance, gleichberechtigt Parkausweise zu erhalten. Zudem ist die Entwicklung einer ganzheitlichen Parkraumstrategie für die Zukunft dieser Stadt von zentraler Bedeutung und sollte zeitnah etabliert werden. Die Hamburger Wirtschaft wird auch zukünftig auf Park- und Ladeflächen angewiesen sein.“
Hjalmar Stemmann, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Die Verwaltung hat sich in den vergangenen Monaten erfolgreich bemüht, die insbesondere beim Thema Bewohnerparken entstandenen Probleme zu beheben. Die meisten gewerblichen Antragsteller mit Betriebsstandort in einem Bewohnerparkgebiet bekommen heute auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung fürs Parken ihrer betriebsnotwendigen Fahrzeuge. Wo es noch nicht so ist, müssen Verkehrsbehörde und Kammer im Einzelfall gemeinsam nachsteuern. Das ist wichtig, denn schon 2022 hatten Handwerkskammer und Senat im Masterplan Handwerk 2030 vereinbart, das Parken für alle betriebsnotwendigen Fahrzeuge zu ermöglichen. Auch das verbesserte Online-Antragsverfahren für Ausnahmegenehmigungen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt bleibt der Knackpunkt: Betriebe in Bewohnerparkgebieten sind keine Ausnahme, sondern der Normalfall. Deswegen begrüßt die Handwerkskammer, dass Hamburg weiter gemeinsam beim Bund auf die Einführung des Quartiersparkens drängt. Damit hätte das Bewohnerparken in Hamburg eine dauerhaft stabile Grundlage.“
Kristin Alheit, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Hamburg: „Parkplätze sind in Hamburg bekanntermaßen vielfach Mangelware. Das Thema Anwohnerparken hat anfangs bei unseren Mitgliedsorganisationen für große Unruhe gesorgt, weil es Probleme z. B. für mobile Pflegedienste gab, ihre Dienstfahrzeuge für die Versorgung der Menschen abzustellen. Erfreulicherweise hat die Stadt Hamburg anerkannt, dass soziale Einrichtungen ein sehr wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft sind, und uns an den weiteren Planungen beteiligt. Die aktuelle Lösung stellt eine echte Verbesserung dar, sollte aber auch in Zukunft einer ständigen Kontrolle und gegebenenfalls weiterer Anpassung unterliegen.“
Karsten Marschner, Vizepräsident des Hamburger Sportbundes: „Der Hamburger Sport begrüßt es, von Beginn an in die Gespräche rund um das Bewohner:innenparken eingebunden gewesen zu sein. Dadurch konnten für unsere Vereine einige wichtige Erleichterungen, wie z. B. Genehmigungen für vereinseigene Fahrzeuge und die Veränderung der Bewirtschaftungszeiten, erreicht werden. Das ist ein erster Erfolg! Es fehlen jedoch noch weitere wichtige gesetzliche Änderungen (Quartiersparken). Daher bleiben wir weiterhin am Ball!“
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