Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische, die im Straßen- und Wegebau in Hamburg Verwendung finden sollen, müssen einer fortlaufenden Fremdüberwachung gemäß den geltenden Bestimmungen unterliegen und in die entsprechende vom Amt Mobilitätswende Straßen geführte Liste aufgenommen sein.
Diese Listen werden vom Amt Mobilitätswende Straßen hier zum Download bereitgestellt und dem jeweiligen Stand entsprechend aktualisiert.
Liste 1 beinhaltet dabei Ersatzbaustoffe (RC-Baustoffen sowie rezyklierte und industriell hergestellte Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische), Liste 2 natürliche Gesteinskörnungen und Gesteinskörnungsgemische.
Aktuell:
Die aktuelle Liste der güteüberwachten Materialien für den Straßen- und Wegebau in Hamburg ist mit dem RS 1/25 auf dieser Seite zum Download bereitgestellt worden.