Seit November 2017 sind die ReStra in Verbindung mit den über sie eingeführten FGSV-Regelwerken verbindlich für den Straßenbau in Hamburg anzuwenden. Die Regelwerke der FGSV sind über den FGSV-Verlag erhältlich.
Anforderungen, die sich aus den verkehrspolitischen Zielsetzungen zur Stärkung des Umweltverbundes (u. a. ÖPNV – Radverkehr - Fußverkehr) und den Anpassungen an die Folgen des Klimawandels ergeben, machen eine Fortschreibung der ReStra erforderlich.
In der vorliegenden Fortschreibung liegt der Schwerpunkt insbesondere auf:
- Einführung/Aktualisierung verschiedener Richtlinien und Wissensdokumenten (u.a. E-Klima, RBSV, EAR23, H RSV; Ad-hoc-Arbeitspapier: Ergänzende Handlungsanleitungen zur Anwendung der RASt06, RStO 12/24, M WBR, Merkblatt über den Rutschwiderstand von Pflaster und Plattenbelägen für Fußgängerverkehr)
- Entfernung der RDO Asphalt und der RDO Beton
- Entfernung des Begriffs „Service-Lösung“ für die Radverkehrsführung (Gehweg/Radfahrer frei)
- Konkretisierung/Stärkung der Vorgaben für die Befestigung von Radwegen mit Asphalt
- Konkretisierung der Ausgestaltung von Fahrradstraßen
- Einführung des TTE-Systems als Standardmaterial für Flächenbefestigungen mit Platten oder Pflastersteinen
- Einführung der GET-Asphaltbauweise und der NEO-Pflasterbauweise als Alternative zur klassischen Grundinstandsetzung
- Einführung Hinweis zur "Verwendung von Begriffen mit unterschiedlicher Verbindlichkeit" in den Vorbemerkungen der ReStra
- Dimensionierung von Fahrradstraßen
- Aktualisierung der HRVV-Kapitel
- Aufnahme der Planungsgrundsätze zu Klimaschutz und Anpassungen an die Folgen des Klimawandels
Zudem wurden weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aufgrund von Hinweisen aus der Anwendung der ReStra zwischenzeitig ergeben haben.
Aktuell:
Die am 02.11.2017 eingeführte ReStra wurde aktualisiert und als Ausgabe 2017 in der Fassung vom 23.03.2026 auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.