Seit November 2017 sind die ReStra in Verbindung mit den über sie eingeführten FGSV-Regelwerken verbindlich für den Straßenbau in Hamburg anzuwenden. Die Regelwerke der FGSV sind über den FGSV-Verlag erhältlich.
Anforderungen, die sich aus der verkehrspolitischen Zielsetzungen zur Stärkung des Umweltverbundes (u. a. ÖPNV – Radverkehr - Fußverkehr) in Verbindung mit den Vorgaben aus dem Radentscheid, dem Bündnis für den Fuß- und Radverkehr ergeben, machen eine Fortschreibung der ReStra erforderlich.
In der vorliegenden Fortschreibung liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Veränderungen in Bezug auf Radverkehrsanlagen.
Dies sind unter anderem:
eine erhöhte Regelbreite für Radverkehrsanlagen
die Präzisierung der Begriffe ‚Regelbreite‘ und ‚Mindestbreite’ sowie des Umgangs damit
Vorgaben zur Befestigung Radverkehrsanlagen mit Asphalt verbunden mit der Präzisierung der Einsatzbedingungen
die Roteinfärbung von Fahrradfurten
die Definition von Radfahrstreifen in Mittellage sowie des Umgangs damit
die Priorisierung baulich abgetrennter Radverkehrsanlagen
die Etablierung von Protected Bike Lanes und Kopenhagen Radwegen mit einer Begriffsbestimmung sowie Hinweisen zur baulichen Umsetzung
eine Aktualisierung zu Fahrradstraßen
Zudem wurden Verweise auf den Leitfaden GreenSAM aufgenommen sowie weitere redaktionelle Änderungen vorgenommen, die sich aufgrund von Hinweisen aus der Anwendung der ReStra zwischenzeitig ergeben haben.
Aktuell:
Die am 02.11.2017 eingeführte ReStra wurde aktualisiert und als Ausgabe 2017 in der Fassung vom 30.06.2022 auf dieser Seite zum Download bereitgestellt.